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Alkohol unter Kindern & Jugendlichen

von mehlersoft (28.11.04 10:49:11)

Nicht nur durch die Alcopops hört man in letzter Zeit immer wieder davon, dass Jugendliche (bzw. eigentlich noch eher Kinder) viel früher anfangen Alkohol zu trinken. Irgendwie wird sich dies auch bestimmt auf Gruppenstunden und Freizeiten ausweiten.

Wie geht man mit richtig mit Alkohol in der Gruppenstunde/auf der Freizeit um? Was hat man zu dieser Thematik schon erlebt? Was sollte man Kindern über Alkohol erzählen? Wie sollte man es Kindern erzählen, dass sie es auch verstehen, dass Alkohol nicht förderlich ist?
Kommentar von mehlersoft (28.11.04 11:40:08)

Bei einer unserer DLRG-Jugend-Veranstaltungen war es neulich so, dass wir unsere 14- und 15-jährigen Jungs auf einmal nicht mehr entdecken konnten. Wir fanden diese dann schließlich auf dem nächsten Platz mit einer Flasche Hochprozentigen. Abgenommen, geredet und zurück in den Raum geschickt.

Was mich dabei zur Zeit wirklich wundert ist doch, dass das Jugendschutzgesetzt (bzw. die Strafen darin) doch erst vor kurzem verstärkt wurden. Wie kommt man also nach an den Alkohol? Durch den großen Bruder oder immer noch an jeder Tanke?
Kommentar von rolimo (28.11.04 11:53:45)

Hallo zusammen

Also -ich finde- in dieses Thema gehört nicht nur der Alkoholkonsum, sondern auch das Rauchen, Kiffen und ähnlches dazu.
Ich finde es sehr wichtig, dass man den Kindern ein "gutes Vorbild" ist. Vorallem jüngere Kinder schauen genau, was wir Leiter tun, und finden das oft auch "cool".
In unseren Lagern haben wir für den ALkohol-Konsum Reglen aufgestellt:
-älter als 17
-nur an bestimmten Orten
-nur, wenn die Kinder schon im Bett sind
-nur eine Bierflasche pro Abend
-zudem sind Alsopops verboten.

Wie sind die Regeln bei euch?

Also ehrlich gesagt habe ich nicht wahr genommen, dass Alkohol ein Problem seine sollte; ausser, dass wir bestimmte "nicht in unsere Gruppe (zu alt/von den Eltern gewarnt) passende Jugendliche" nicht ins Lager mitgenommen haben.

Noch ein Gedichtchen (Schweizerdeutsch): :-)

Alkohol macht dBirrä hohl,
und isch dBirrä dänn scho hohl,
häts meh platz für Alkohol...
Kommentar von rolimo (28.11.04 12:01:03)

Was sind eigentlich die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland? in der Schweiz? in Österreich? kennt die jemand genau?

@Christian Mehler
Ich denke, dass wenn ein Jugnedlicher an Hochprozentegne Alkohol will, dan schaffen die das irgendwie.
Älterer Bruder, Kollege,...
Mit einem 20-jährigen Typen flirten und ihn zum kauf überreden... das klappt bei Mädchen sicher noch oft...

Müsst ihr eigentlich, wenn ihr Alkohol kauft, euren Ausweis zeigen?
Kommentar von mehlersoft (28.11.04 15:36:51)

Als Anhang findet man nun eine Eröterung von Thomas Keller, die den Titel "Welche Folgen nehmen junge Menschen durch ihren steigenden Alkoholkonsum in kauf?" trägt und dabei auf viele Aspekte eingeht.
Kommentar von Kleistermonster (28.11.04 16:37:44)

Also an Alkohol kann man überall ran kommen. Ich kann das von mir früher nur sagen, denn ich wurde noch nie nach einem Ausweis wegen Alkohol gefragt. Zigaretten zu bekommen ist ja wohl auch ein Witz, denn der Automat fragt nicht nach dem Ausweis.

In der Schule habe ich vor kurzem eine Statistik gesehen, das Deutschland innerhalb der EU den höchsten Prozentsatz hat, bei Jugendlichen die Rauchen. In Bezug auf Alkohol war Deutschland unter den ersten Drei.

Auf Freizeit haben wir klare Regeln und natürlich muss in Bezug auf das Jugendschutzgesetz auch alle eingehalten werden. Beim Rauchen sieht das manchmal lockerer aus, weil wir nicht wollen, dass die Jugendlichen heimlich im Wald rauchen. Bislang hatten wir deshalb mit Alkohol und Drogen wenig Probleme....

Nadine
Kommentar von chrisi (14.02.05 13:59:59)

Also in Österreich gilt: Unter 16 kein Alkohol, von 16-18 sind nur Wein, Bier und dergleichen erlaubt, ab 18 dann auch Hochprozentiges...

Kontrolliert wird bei uns an den Supermarktkassen zwar schon meistens, aber doch auch nicht immer... Und Tricks gibts da genug - von Ausweis fälschen bis eben zu ältere-Freunde/Geschwister/andere Leute-fragen...

Schwieig ist das schon z.T. einzuhalten, dass man den Jugendlichen auf einem Ausflug/Lager erst ab 16 ein Bier erlaubt, da kommt es dann z.B. vor, dass alle über 16 sind bis auf einen, bei dem es erst in 2 Monaten soweit ist... Wenn die Leiter nicht dabei sind, trinkt er natürlich auch schon...

Ist es da besser, wenn er eben gemeinsam mit den anderen ein Glas Bier trinken darf oder wenn er dann mit seinen Freunden ein abgelegenes Plätzchen sucht und dort unkontrolliert Hochprozentiges zu sich nimmt, vielleicht erwischt und bestraft wird?
Kommentar von Tobias (14.02.05 15:43:03)

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es sehr schwer zu kontrollieren ist, deshalb haben wir für alle ein absolutes Alkoholverbot beschlossen. Ausnahmen sind die Leiter, aber erstens nur dann wenn alle Kinder im Bett sind und es müssen immer mindestens 2 Leiter nüchtern bleiben, damit sie im Notfall Autofahren können. Ebenfalls darf jeder nur so viel trinken, das er am nächsten Tag wieder fit ist. Sollte einer mehr trinken kann das Leitungsteam auch einem einzelnen Leiter Alkoholverbot erteilen. Dies kam Gott sei dank noch nie vor.
Kommentar von Unbekannt (14.02.05 15:58:30)
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Bei uns im Zeltlager wurden auch oft Kinder beim Alkoholkonsum erwischt. Deshalb haben wir dort die Strafe "Dixikloputzen" als Abschreckung eingeführt. Seitdem haben wir keine Vorfälle mehr mit Alkohol.
Kommentar von Unbekannt (14.02.05 16:59:29)
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Alkohol ist bei den Freizeiten die ich mache eigentlich noch nie ein Problem gewesen.
Auf unseren Jugendfreizeiten ist Alkohol erlaubt, solange es in Masen bleibt. Da herrschte auch lange Zeit das Problem das der Konsum einfach schwer bis gar nicht zu kontrollieren war.
Daher ist es uns lieber, wenn die Jugendlichen vor unseren Betreuern trinken als sich irgendwo zu verstecken und es heimlich tun. Ein Verbot ist nach unserer Erfahrung absolut nicht durchzusetzen.

Auf unseren Freizeiten trinken wir Teamer auch ab und zu ein Bier am Abend bei der Teamsitzung. Wir haben auch die "2 bleiben nüchtern" Regel für Notfälle. Alkoholverbot für Leiter gibts bei uns eigentlich nichts. Bisher haben wir keine einzige schlechte Erfahrung in die Richtung gemacht.
Kommentar von Kleistermonster (30.03.05 12:12:00)

Habe mir den Artikel noch einmal durchgelesen und mir ist aufgefallen, dass fast alle schreiben, dass die Leiter am Abend schon was trinken. Bei uns ist das auch häufig so, auch wenn mindestens ein bis zwei Personen nichts trinken. Wenn wir von Vorbildern sprechen finde ich dies jedoch auch sehr fraglich.....

Das ist genauso, als wenn einem die Eltern mit einer Zigarette im Mund erklären, dass man nie rauchen sollte. Fand ich früher auch nie so einleuchtend!

Nadine
Kommentar von rolimo (30.03.05 15:42:59)

Bei uns ist es einfach so, dass die Leiter am Abend Alkohol trinken und rauchen dürfen, jedoch sicher nicht vor den Kindern. Die Kinder dürfen weder vom einen noch vom andern etwas mitbekommen.
Kommentar von Marv76 (31.03.05 09:45:26)

Hallo Roland!

Ich finde es etwas seltsam, wenn auf einer Freizeit anscheinend ein allgemeines Alkoholverbot herrscht, die Leiter aber dann am Abend heimlich trinken. Kinder bekommen sowas normalerweise doch mit und welche "Botschaft" vermittelt ihr dann den Kindern? Solange es heimlich geschieht, ist Alkohol doch OK? Und welche Argumente habt ihr dann gegenüber von Kindern, die auch heimlich trinken (nur mit dem Jugendschutzgesetz zu argumentieren, finde ich etwas schwach)?
Oder schließen sich die Leiter dann zum Trinken ein und sind für die Kinder für den Rest des Abends nicht zu sprechen?
Wenn ihr schon der Meinung seit, dass Alkohol auf einer Freizeit unbedingt sein muss (Die paar Tage ließe sich doch auch ohne Alk aushalten, oder? Von Vorbildfunktion und Aufsichtspflicht will ich gar nichts sagen.), warum dann heimlich?
Bei uns auf Lager verzichten die Leiter auf Alkohol (es gibt kein offizielles Verbot). Und es sagt auch keiner was dagegen, wenn ein paar Leiter im Schwimmbad mal ein Radler (für alle, bei denen das anders heißt: Bier mit Limo) trinken.

Beim Rauchen kann ich es noch verstehen, da da das Suchtverhalten auch evtl. schon bei Kindern ausgeprägter ist (ich hoffe mal, dass ihr keine Alkoholkranken auf euren Freizeiten habt). Da gilt bei uns auch: nicht vor den Kindern. Das gilt dann aber auch für Teilnehmer, solange sie nicht von anderen (vor allem jüngeren Teilnehmern) erwischt werden.
Kommentar von missliberty82 (31.03.05 09:55:50)

Bei unseren Freizeiten, gibt es dazu eine Raucherecke hinterm Haus, wo sonst keiner hinkommt. Bei uns wird es so gehandhabt, dass auch die unter 16-jährigen rauchen dürfen. Wenn sie es ohnehin schon tun, können wir das auch kaum ändern. Uns ist es auf jeden Fall lieber so, als wenn sie's heimlich im Wald tun und dann evtl. einen Waldbrand verursachen.
Was den Alkohol betrifft, gibt es bei Veranstaltungen mit allen Kindern und Jugendlichen gar keinen Alkohol. Wenn nur die "Großen" (alle über 16) da sind, wird vorher abgestimmt, ob es Bier gibt oder nicht und wir achten auch auf die Menge. Daher müssen unsere Jungs sich nicht zum saufen im Wald verstecken und wir haben das einigermaßen unter Kontrolle. Leider kann man die Kids nicht davon abbringen, also haben wir uns so auf eine für alle verträgliche und vertretbare Lösung geeinigt.
Kommentar von Unbekannt (21.06.05 12:42:20)



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Bei der Vorbereitung eines Zeltlagers mit zwei Jugendfeuerwehr-Gruppen war die erste Frage der potentiellen Teilnehmer (noch vor Ort und Termin!) "Dürfen wir da Alkohol mitnehmen?"
Damit hatten wir so natürlich nicht gerechnet...

Inzwischen haben wir (die Jugendleiter der beteiligten Gruppen) auf folgende Regelung geeinigt:
-Tagsüber (während dem Programm) gibt es keinen Alkohol
-Abends dürfen die Älteren Bier in kontrollierten Mengen (max. 1-2) trinken
-Andere alkoholische Getränke sind verboten und werden ggf. bis zum Ende des Zeltlagers "einbehalten"
-Eine Regelung für die Leiter und Betreuer muss noch gefunden werden (wahrscheinlich 50% Regelung)

Damit wollen wir verhindern, dass von daheim alkoholische Getränke mitgebracht und heimlich getrunken werden. Ein absolutes Verbot wäre bei einer Teilnehmergruppe von 12-18 Jahren nicht vernünftig durchsetzbar.
Kommentar von SKohler1 (23.02.06 16:08:21)

Wie man den Alkoholkonsum auch einschränken kann:
Wenn man den Zeltplatz so wählt, das die nächste Möglichkeit einzukaufen etwa 8-10 Kilometer entfernt ist, und dann bei einer Wanderrung dort vorbeigeht, so dass alle Jugendlichen über 16 sich Bier, aber keine harten Sachen kaufen können, diese aber auch selber wieder zurückbuckeln müssen. Einen Rucksack mit Bierflaschen, im Sommer 8km querfeldein tragen zu müssen ist wahrlich keine Freude, so dass sich der Alkoholkonsum automatiscg in Grenzen hält. Ausserdem passt in einen Rucksack auch nicht so viel Bier rein. Da wir auch nur zwei mal in der Woche in die Stadt gehen, muss die Teilnehmer ihren Vorrat gut einteilen.

Für uns Leiter gilt , genauso wie für die Teilnehmer die Regel: Bier, aber keine harten Sachen. Unser Bier schaffen wir bei dem morgendlichen Einkaufen zusammen mit dem Essen heran. Die Menge beschränkt sich auf einen Kasten für allen Leiter ( 10 Personen ), von denen auch einer nüchtern bleiben muss, um in Notfällen fahren zu können.
Kommentar von Unbekannt (18.07.06 14:46:49)
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In unserem Pfadfinderstamm ist das Thema Alkohol auch des öfteren diskutiert worden. Seit gut 2 Jahren haben wir folgende Regeln aufgestellt:

1. Es gilt das Jugendschutzgesetz! (Bier und Wein ab 16, Rest ab 18)
2. Nur Rover (Altersstufe 16+) und Leiter dürfen überhaupt trinken.
3. Jeder ist selbst dafür verantwortlich, sich nicht zu betrinken.
4. Alkohol gibt es erst beim gemütlichen Zusammensitzen am Lagerfeuer (mit den Kindern).
5. Eine Beschränkung der Getränke (z.B. nur Bier oder Wein) gibt es nicht. Siehe Regel 3.
6. Wer Abemds trinken kann, kann auch Morgens arbeiten.

Diese Regeln wurden anfangs gerade von den älteren Betreuern stark kritisiert, haben sich aber Mittlerweile bewährt. Grundgedanke dieser Regelungen ist die Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen. Wer sich im Lager besäuft, hat sich vor seiner Leiterrunde zu rechtfertigen. Da von uns niemand für seine Leitertätigkeit bezahlt wird, versuchen wir, unseren Leitern größtmögliche Freiheit zukommen zu lassen und verlassen uns auf den gesunden Menschenverstand.
Kommentar von Unbekannt (05.09.07 18:29:35)
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Also bei unseren Fahrten, an denen Kids beteiligt sind, ist es ganz einfach:

(Da wir eh viel zu viele Leiter haben, können wir es uns auch leisten xD) 

1. Jeglicher Konsum von Drogen muss nach den gesetzlichen Bestimmungen ablaufen. (Sprich: Tabakwaren nur für Leiter über 18 Jahren (ist ja aktuell geändert worden).)

2. Geraucht werden darf nur in Abwesenheit der Kinder und nicht auf dem Gelände (also: Wenn die Kinder weg sind, aus dem Haus raus o.ä.).

3. Alkohol ist einfach generell tabu. Auch wenn die Kinder schlafen haben wir die Verantwortung und müssen nüchtern sein (auch wenn dann 2 Leiter ausreichen würden). 

4. Gesetzlich verbotene Drogen sind selbstverständlich genauso wenig erlaubt.

5. Leiter, die sich nicht dran halten, fliegen auf der Stelle raus. 

Kommentar von rolimo (06.09.07 15:17:28)

Zu Markus König; mit zwei Jahre Verspätung Lachanfall

 

Was findest du daran seltsam? Wir halten uns an die gesetzgebung in der Schweiz ("leichter" Alkohol ab 16), zudem haben wir eine Mengenbegrenzung und die regel nur am Abend, wenn die Kinder im Bett sind an einem bestimmten Ort. Wenn jetzt ein Kind kommt, dass nicht schlafen kann, wird es sicher nicht schlimm finden, wenn es ein Bier herumstehen sieht. Das kennt es ja sicher auch von zu Hause.

Ich finde es ehrlich gesagt fast probelmatischer, wenn man irgendwelche Süssgetränke oder Redbull am Abend trinkt und es ein Kind sieht (beim Essen und so gibt es in der Regel nur Tee). Das sind getränke, die es zu Hause auch trinkt und vieleicht jetzt nicht versteht, warum wir es haben, aber sie nie davon trinken dürfen.

Zudem ist es auch eine Art Prevention, wenn die Nachwuchsleiter, die noch nicht 16 sind und länger auf sein dürfen, zeigen kann, dass man auch Bier geniessen kann, ohne sich zu besaufen.

 

(ach, noch zu mir... ich trinke kein Bier! Also von mir aus müssten wir im Lager keine einzige Flasche davon haben, aber es hat keinen Sinn, mit anderen darüber zu diskutieren... wenn du verstehst, was ich meine.)

Kommentar von HeliX (30.10.07 15:08:00)

Das allwiederkehrende Thema auf Konfirmandenfreizeiten:

"Komm, da nehme mer was mit, un dann wird sich abends betrunke!"

Dieser Fall ist wohl altbekannt, erst auf unserer vorletzten Fahrt war das wirklich ein Problem.

Trotz angemahnter Konsequenzen vor! der Fahrt haben wir im Endeffekt 1 Einkaufskorb mit Flaschen gefunden. Ausgelöst wurde das durch eine "entsorgte" Flasche hinter dem Haus, dummerweise aus dem Klofenster.

Wir Betreuer haben uns dann zusammengesetzt, und dadurch eine für alle erträgliche Lösung gefunden. Das ist das A und O bei solchen Fällen, um eine gruppenspezifische Lösung zu finden. Damals haben wir das so gelöst, dass am Morgen nach dem Fund diejenigen, die konsumiert haben, vor der Gruppe aufstehen mussten und das Vergehen zugeben, und von der Leitung eine symbolische "gelbe Karte" bekommen haben, was ja schon eine harte Maßnahme war, die Ansprache danach ließ außerdem alle Angst bekommen, was mit ihnen jetzt geschehen würde.

Bis um 12.00 Mittags stand dann eine Frist, in der ALLE alkoholischen Getränke anonym abgegeben werden konnten, wer danach noch mit irgendetwas in dieser Richtung zu tun hatte, fuhr sofort heim.

Das war die beste Lösung die wir hätten finden können, da hier immer das Problem besteht, was mit dem Rest der Gruppe passiert, wenn andere wirklich heimfahren müssten. Damit wäre der koplette Gruppenprozess gestört, und an eine erfolgreiche Arbeit auch nicht mehr zu denken.

Außerdem waren sie an dem nächsten Tag haaandzahm ;-)

Mit einer eindeutigen Ansprache vorher, und der Darstellung der möglichen Konsequenzen ist das Problem bisher nicht wieder aufgetreten.

Kommentar von monnica (31.10.07 21:45:41)

Ich kenne viele Lager, in denen alle Leiter (ausser einer zum Fahren) abends sich richtig zusaufen, und das dann geil finden. Dass daher viele Kinder später auch nicht wissen, wie man mit Alkohol umgehen muss, ist selbstverständlich. Ich fände es viel wichtiger, als Leiter ein gutes Vorbild abzugeben und wirklich nichts zu trinken und dann erst unter den Kids Verbote aufzustellen.
Kommentar von AMR_JWB (31.10.07 23:02:47)

Die Kinder bis 16 dürfen ja von Gesetztes wegen bei uns in der Schweiz kein Alkohol kaufen. Das wird natürlich auch bei uns eingehalten. Das die Leiter, die alle 16 Jahre sind, ab und zu nach dem zu Bett gehen der Kids ein Bier trinken geht aus meiner Sicht total in Ordnung. Bei uns wird einfach nicht bei der Anwesenheit der Kinder Alkohol getrunken.

Kommentar von Unbekannt (30.01.08 14:37:35)
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Mal ne andere Frage:

Wenn ein Gruppenleiter (über 18 Jahre) einem Kind/Jugendlichen (alkoholische) Getränke aushändigt, die gesetzlich nicht an Personen dieses Alters verkauft werden dürfen, was genau macht der Leiter dann? (Bezogen auf Deutschland)

Begeht er eine Straftat? (Rein vom rechtlichen Gesichtspunkt) Ist es egal ob es sich dabei um Getränke ab 16 oder 18 handelt?

Kommentar von Maerlin (31.01.08 00:01:32)

Da zitiere ich jetzt einfach mal das Jugendschutzgesetz:

§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur
geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren 
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person
begleitet werden.

Ob das jetzt eine "Straftat" ist oder eine "Ordnungswidrigkeit" ist, kann ich allerdings nicht sagen. (Haben wir eigentlich Juristen unter uns?) Wenn mich jemand deshalb anzeigt, kostet es auf jeden Fall Geld. Und ich würde mal vermuten, dass die "Schwere der Schuld" schwankt, ob ich Hochprozentiges an Kinder unter 14 Jahren ausschenke, oder ob es eine Halbe Bier ist. Auch dürfte eine Rolle spielen, ob ich dies in persönlicher Gewinnerwartung mache oder sozusagen "für einen guten Zweck", z.B. zur Aufbesserung der Vereinskasse (was den Vorgang an sich natürlich auch nicht besser macht).

Interessant, weil wenig bekannt, ist der Absatz 2 in dem oben zitierten Gesetz. Der sagt nämlich, dass Jugendliche (=14 Jahre und älter) im Beisein ihrer Eltern Bier, Wein und Sekt (also vergorenen Alkohol, nicht aber gebrannten) zu sich nehmen dürfen.

Das Jugendschutzgesetz als Ganzes, auch in verschiedenen Sprachen, kann man sich hier als pdf anschauen.

Kommentar von Matze2903 (31.01.08 16:44:25)

Übernachtung auf dem Abenteuerspielplatz  2007 von Frreitag auf Samstag. Unsere Getränke wurden gleichzeitig in den "berühmten" IKEA Bechern (es gibt auch andere, z.B. beim Dänischen Bettenlager) ausgeschenkt wie das Zahnputzwasser.  Ein Kind kam zu mir und fragte, wo es Wasser fürs Zähneputzen gibt. Ich sagte, nimm die bunten Becher auf dem Tisch. Ein Kind nahm den falschen Becher und nahm einen Schluck Wein. Zum Glück schmeckte es ihm nicht und hat alles wieder ausgespuckt aber peinlich peinlich  Daher Alkohol,erst wenn die Kinder im Zelt sind. und auch nur der der umbedingt will.  Ich alls der Verantwortlichen trinke nichts. Am liebsten würde ich bei der einen Übernachtung gar keinen Alkohol sehen, aber dann würden ein paar nicht kommen, und wir sind auf unsere Helfer angewiesen. Aber sollte einer der Mitarbeiter zuviel Alkohol trinken, das er nicht mehr einsatzfähig ist, dann fliegt er sofort raus und wenn die Konsequenz wäre, das die Freizeit nicht mehr stattfinden kann.

Ich wäre für ein komplettes Alkohol- und Rauchverbot während unserer Freizeit. Wir sind von Montags bis Freitags jeweils 3 h auf dem Platz und dann im Anschluss von  Freitag auf Samstag übernachten wir.

Aber uns würden einige wichtige Mitarbeiter abspringen. Das habe ich ich vorsichtigen Abfragen bei den Betroffenen herausbekommen. Aber auf das Alkohol trinken nach dem Zu Bett gehen der Kinder und das Rauchen auserhalb des Geländesaußerhalb der Sichtweite der Kinder können sich alle einlassen - ein Kompromiss halt.

Kommentar von Unbekannt (31.01.08 19:11:46)
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Dass es sich in meinem o.g. Fall (bzw. denen von Andreas Robra) um keine glücklichen Umstände handelt, ist mir schon klar. Auch die Folgen sind mir geläufig... Meine eigentliche Frage ist genau die, die Du nicht beantworten kannst, nämlich ob es sich dann um eine "Straftat", "Ordnungswidrigkeit" o.ä. handelt...
Kommentar von Unbekannt (31.01.08 21:05:58)
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Aaaalso: ganz von Vorne...

Wenn einer der Beteiligten der Staat selbst ist, dann ist man automatisch im "öffentlichen Recht". Dazu gehört rein theoretisch auch das Strafrecht - jedoch eben nur in der Theorie. Beim Strafrecht kann man in bestimmten Fällen auch als Nichtvorbestrafter Freiheitsstrafen bekommen. Im öffentlichen Recht ist das anders, dort erhält man Geldbußen. Wohlgemerkt: wenn man nicht vorbestraft ist!

Das Jugendschutz-Gesetz ist Teil des öffentlichen Rechts und damit kannst du davon ausgehen, dass du Geldbußen erhälst. Allerdings können natürlich mehrere Rechtsgebiete zusammentreffen.

Beispiel: ein 10 jähriger besäuft sich auf der Freizeit, rennt an den Strand und ertrinkt fast.

Damit hast du einmal einen Verstoß gegen das JöSchG (öffentliches Recht), dann grob fahrlässige Körperverletzung (Strafrecht) und du dürftest - vorausgesetzt dein Verhalten ist der Auslöser dieser - sämtliche Folgekosten tragen.

 

Hoffe etwas Klarheit gebracht zu haben. 

Kommentar von Unbekannt (31.01.08 21:10:31)
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Also quasi in dem Moment, in dem ich einem Kind/Jugendlichen unter 16 Jahren ein Bier o.ä. aushändige, begehe ich eine Straftat?

(Nur damits kein Missverständnis gibt: Das ist natürlich nicht wirklich passiert ;) ) 

Kommentar von Gollom (31.01.08 22:04:47)

Mal zu uns. Wir sind ein sehr produktiver Trupp, es wird sowohl auf Freizeiten, als auch bei anderen Aktioen von alle Leitern erwartet, dass sie fit und voll einsatzfähig sind.

Trotzdem trinken wir nach getaner Arbeit auch mal gerne ein Pilschen oder fünf Winken Selbstverständlich gibt es bei zB Übernachtungsationen oder Zeltlagern immer einen Fahrdienst plus einen Gehilfen. Diese beiden bleiben komplett nüchtern. Wer als Leiter wie lange nachts noch zecht, ist jedem selbst überlassen, den Fehler, es zu übertreiben, macht man nur einmal, dann hat man draus gelernt.

Grundsätze sind: die Kinder dürfen nichts merken (haben sie bis jetzt auch nicht und werden sie auch nicht (gut die etwas älteren Kinder wissen bescheid, dass es hinterher für die Leiter noch ein gemütliches Beisammensein gibt, aber das ist nicht weiter schlimm)). Und man muss am nächsten Morgen voll arbeitsfähig sein, egal, wie früh es los geht.

 Da wir aber als ziemlich eingespielter Trupp Party machen auch schon gewöhnt sind, kennt jeder seine Grenzen, bzw. wird von den anderen auf Grenzen hingewiesen. Ich denke, wir haben da eine echt gute Mischung gefunden, denn was wir tun, ist alles ehrenamtlich, da sei es uns auch erlaubt, nach getaner Arbeit (für die wir nicht bezahlt werden) und zusammenzusetzen und das Geschaffte bei einem Bier zu genießen.

Auch in der Öffentlichkeit (Gemeindemitglieder, Eltern etc.) haben wir nicht das Image eines Saufclubs, obwohl jeder weiß, dass wir sehr trinkfest sind und auf Partys und so weiter ganz gut zu langen können.Cool

Ich nehme mich selbst auch nicht vom Alkohol trinken (abends) aus, zeche auch manchmal sehr lange, bin aber am nächsten Tag fit und keiner hat etwas gemerkt. Und das ist das wichtigste.

Gruß,

Carsten

Kommentar von jimpanse (01.02.08 10:08:12)

Hallo,

ich weiß absolut keinen Grund der dagegen spricht, dass Leiter in einem Lager ein/zwei Bierchen trinken dürfen. Aber dass man das vor den Kids verheimlicht halte ich für absoluten Blödsinn, schließlich sitzen die doch auch dabei, wenn z.B. die Eltern beim Abendessen zu Hause nen Wein aufkorken oder der Vater beim Fußballländerspiel ein Bierchen trinkt. Man sollte einfach ehrlich sein und generell gerade Kindern nicht versuchen etwas vorzumachen.

In unserem Pfadfinderlager gibt es diese Regelung:

- Ab 22 Uhr darf Bier und Wein getrunken werden (mind. eine Person bleibt nüchtern, sind aber meist eh mehrere)

- Nur Leiter oder Kids über 16

- Jeder ist für sich selbst verantwortlich, sollte es aber übertrieben werden, so dass die Lagerstimmung darunter leidet, gibts Probleme für denjenigen (diejenige) -> das ist bei uns noch NIE vorgekommen. Man fährt ja ins Lager um Spaß mit den Kids und für sich selbst zu haben; ist ja keine Sauftour

- Wo getrunken wird ist auch egal - ob nun jemand mit einem Bier oder einem Tee am lagerfeuer sitzt ist wurscht

Noch eine Anmerkung: Bei uns ist es auch selbstverständlich, dass die alkoholischen Getränke über eine seperate Kasse abgerechnet werden (jeder zahlt selbst). Die Kids (Eltern der Kids) sollen ja nicht durch den Teilnehmerbeitrag unser Bier finanzieren!

Im Endeffekt muss jedes leitungsteam selbst entscheiden wie das Thema Alkohol behandelt wird. Bei uns gab es jedoch mit obiger Regelung noch niemals Probleme.

Das Kinder unter 16 Alkohol zu sich genommen haben, gab es bei uns noch nicht und wird es auch nicht geben.

 

Kommentar von t400e (19.03.08 17:16:41)

Ich habe mal eine Frage zum Thema Bier ab 18.

 Wird es dieses Gesetz geben, wenn ja ab wann wird es gelten/da sein??

 

MFG

MarcSchlichting

 

  

Kommentar von Unbekannt (19.03.08 17:45:51)
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Soweit ich weiß, war ein Gesetz in Richtung Bier erst am 18 in Planung, wurde aber nicht durchgesetzt. Also gilt nachwievor, dass alkoholische branntweinfreie Getränke an Jugendliche die das 16. Lebensjahr vollendet haben abgegeben werden dürfen. Es ist zur Zeit auch kein Gesetz verabschiedet, nachdem sich dies in absehbarer Zukunft ändern wird.

Bezogen auf Deutschland... 

Kommentar von Ideechen (27.10.09 20:14:12)

Zum Thema: Begehe ich eine Straftat, wenn ich einem Kind / Jugendlichen unter 16 Jahren ein Bier aushändige, heißt es im deutschen Jugendschutzgesetz eindeutig:

§ 28 Abs. 4 

Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das durch ein in Absatz 1 Nr. 5 bis 8, 10 ( = entgegen § 9 Abs. 1 ein alkoholisches Getränk an ein Kind oder eine jugendliche Person abgibt oder ihm oder ihr den Verzehr gestattet), 12, 14 bis 16 oder 19 oder in § 27 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichnetes oder in § 12 Abs. 3 Nr. 1 enthaltenes Verbot oder durch eine vollziehbare Anordnung nach § 7 Satz 1 verhindert werden soll.

(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden

Das Bayerische Landesjugendamt (daran orientieren sich die meisten bayerischen Jugendämter) unterscheidet in seinem Bußgeldkatalog sehr wohl zwischen der Abgabe an Kinder (bis 14 Jahre), Jugendliche bis 16 und Jugendliche über 16 Jahren. So liegt der Bußgeldrahmen für die Abgabe von nicht branntweinhaltigen Getränken (Bier, Wein, Sekt o.ä.) an Kinder zwischen 1000 und 4000 Euro. Gibt man das gleiche Getränk dagegen an Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren ab, kann man mit einem Bußgeld zwischen 500 und 2000 Euro belangt werden.

 

Kommentar von mehlersoft (04.01.10 13:34:22)
Kommentar von Herzblutloewe (21.08.11 15:32:34)

Bei uns ist es auf Lagern so, dass die Kleinen um 10-11 uns Bettchen gehen, die Größeren um 12.
Da die Größeren sowieso wissen, dass die Leiter ab und an mal ein Bierchen drinken, ist es da kein Problem am Lagerfeuer mal was aufzumachen. ALlerdings bekommen die unter 16-jährigen nichts ab!

Alles ist im engen maße begrenzt! Da kann sich keiner mal heimlich betrinken oder so.  also das ist kein problem bei uns






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