Diskussionsplatz - Rund um die Küche
Ich werde diesen Sommer das erste mal auf einer Sommerfreizeit für die Küche verantwortlich sein. Ich habe auf früheren Freizeiten (schon 3-4 Jahre her) mitbekommen, dass von jedem Essen eine Probe genommen werden muss und im Kühlschrank verwahrt werden muss. Hintergrund ist meines Wissens nach, dass bei Erkrankungen der Teilnehmer das Essen als Quelle ausgeschlossen werden kann.
Weiß jemand ob diese Regelung noch aktuell ist und wo genau sie rechtliche verankert ist?
... als Erweiterung zu Christians Antwort: Sprich auch mit dem Gesundheitsamt, das für den Ort des Zeltlagers zuständig ist. Teilweise gibt es sehr abweichende Regelungen.
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rechtlicher Rahmen bei Selbstversorgung
von Singenstreu (19.04.11 10:52:37)Ich werde diesen Sommer das erste mal auf einer Sommerfreizeit für die Küche verantwortlich sein. Ich habe auf früheren Freizeiten (schon 3-4 Jahre her) mitbekommen, dass von jedem Essen eine Probe genommen werden muss und im Kühlschrank verwahrt werden muss. Hintergrund ist meines Wissens nach, dass bei Erkrankungen der Teilnehmer das Essen als Quelle ausgeschlossen werden kann.
Weiß jemand ob diese Regelung noch aktuell ist und wo genau sie rechtliche verankert ist?
Kommentar von Krauti (19.04.11 19:20:17)
Hi,
diese Regel stammt vor allem aus dem Gastronomiebereich. Genaueres erfährst du bei deinem für eure Region zuständigen Gesundheitsamt.
Kommentar von stock_n (20.04.11 18:26:27)
Wichitg ist auch noch das Infektionsschutzgesetzt. Das gilt zwar nicht nur für die Küche, aber da ist es nch wichtiger.
Ein fach bei Google eingeben, da kommt als erster Eintrag die seite von Bundesrecht, wo es das Gestzt als PDF gibt.
Kommentar von mehlersoft (22.04.11 09:56:18)
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