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Diskussionsplatz - pädagogische Fragen
Diskussionsplatz - rechtliche Fragen

Bei einer Nachtwanderung Rauchbomben

von marco (24.03.11 14:01:41)

Hallo ich habe eine Frage,

bin gerade am Planen für eine Nachtwanderung. Nun wollte ich die Nachtwanderung mit ein paar Rauchbomben aufpeppen. Und damit ich rechtlich auf der sicheren Seite steht halt den Kinder sagen was auch geschehen wird sie sollen beisammen bleiben ..

Aber wie sieht es aus wenn ein Anwohner denkt es sein ein Feuer oder ähnliches.Und meine Organisation muss dann den Einsatz bezahlen. (Zeltpaltz ist zwar ein bisschen weg, aber man weiß ja nie)

Muss ich vor der Nachtwanderung die Feuerwehr benachrichtigen oder ähnliches machen?????

Habt ihr noch andere Tipps???

 

Schon mal Dankeschön.

Kommentar von ichGL (24.03.11 18:03:04)

In den rechtlichen Sachen, nach denen du fragst, kenne ich mich nicht genau aus.

An was man denken sollte sind m. M. nach aber auch die Waldbrandstufen. Die werden ja nicht umsonst ausgerufen.
Eine andere Frage ist aber auch, in wie weit Rauchbomben, usw. in einer Nachtwanderung sinnvoll sind. Aber dazu gibt es hier schon einige andere ältere Diskussionen.
Such einfach mal danach, wenn du sie noch nicht gesehen hast.

Kommentar von mehlersoft (24.03.11 21:43:47)

Zu deinem Anliegen ein paar Anregungen von meiner Seite aus:

  • "Und damit ich rechtlich auf der sicheren Seite steht halt den Kinder sagen was auch geschehen wird sie sollen beisammen bleiben .." Das stellt meiner Ansicht nach keine rechtliche Absicherung dar. Du denkst ja schon richtig: Du willst deine Teilnehmer mal so richtig erschrecken, einer Situation aussetzen, die sie sonst nicht kennen. Kurz: Eine angsterzeugende Situation, die Panik verursachen kann. Genau deswegen möchtest du ja mit diesem Satz dich absichern. Leider stellt das jedoch keine Absicherung dar, da du dich damit aktiv außerhalb der Grenzen des pädagogisch sinnvoll vertretbaren bewegst und somit auch auf jeden Fall für die Panikreaktionen (weglaufen ins Unterholz, schreien, weinen, Panikattacken) verantwortlich bist. Um einen Vergleich zu ziehen: Nur weil Wilhelm Tell vor mir steht und mit der Armbrust auf den Ampfel auf meinem Kopf ziehlt und er mir glaubhaft versichert, dass er treffen kann, würde ich trotzdem ganz schnell mich ganz klein machen, wenn er den Pfeil schießt.

  • "Aber wie sieht es aus wenn ein Anwohner denkt es sein ein Feuer oder ähnliches." Genau daher würde ich es (außerhalb der pädagogischen Argumente) nicht machen. Auch wenn du der Feuerwehr vorher mitteilst, dass du das machts - es muss jemand hinfahren, wenn es ein Anwohner (o.ä.) meldet, denn es könnte ja auch nicht von dir sein, was der Anwohner gesehen hat.

  • Ich würde eher umgekehrt vorgehen und fragen, was wollt ihr mit der Nachtwanderung bei euren TN erreichen? Echten Grusel gibt es auch ohne Horror- und Kriegsszenarien. Eine lebhafte Diskussion dazu findest du in Ideen für Nachtwanderung (Vorschau) und Ideen für Nachtwanderungen und Nachtaktionen 2 (Vorschau) sowie in unserem Booklet "Gruselpfad auf Geisterschloss", das sich ganz den verschiedenen Arten und Zielen von Nacht-Aktionen widmet.
Kommentar von stock_n (27.03.11 19:29:19)

Zu der Frage, wen du ansprechen musst:

Ich weiß nicht wie städtisch oderlänslich euer wald gelegen ist. Je nach dem kann es wichitg sein, sich vorher beim Forstamt zu melden. Wenn wir beu uns zu Hause nachtwanderunge machen, ist das nicht nötig, da der Wald eh rund um die Uhr nie Menschenleer ist. Im Lager hatten wir aber schon die Situation, dass das zuständige Forstamt uns gebeten hat, bestimmt Waldgebiete zu meiden. Es ist schon blöd, wenn eine Förtster Tage lang einen Hochsitz besetzt um ein bestimmtes Tier zu schießen und zieht dort nachts eine lärmende Horde Jugendlicher vorbei und die Arbeit war umsonst.

Also eine Absicherung wäre auf jeden Fall, das Forstamt zu informieren.

 

Zu den Rauchbomben:

Vielleicht schaust du dich mal ein bisschen um, was so im Angebot ist. Man kann auch harmlosere interessante Dinge finden. Wir hatten schonmal eine art harmloserer Rauchbomben gefunden. Die haben eigntlich eher wie überdimensionale Räucherstäbchen funktioniert. Man konnte die auf den Weg stellen und dann haben sie nebelschwaden von sich gegeben, die etwas nah Pups rochen.

Das hat sicher nicht den Erschreckungeffekt einer Tatsächlichen Rauchbombe, ist aber trotzdem gruselig und rechtlich weniger bedenklich.

Kommentar von Krauti (29.03.11 17:34:33)

Die richtigen Rauchbomben sind pyrotechnische Artikel. Solange sie Klasse I oder II sind kannst du dir die Genehmigung für die Benutzung beim zuständigen Ordnungsamt holen. Die sind für solche Sachen zuständig. Durch das Ordnungsamt werden dann auch Polizei, Feuerwehr, Forstamt und wenn man ein gutes Ordnungsamt erwischt auch die Bevölkerung über öffetliche Bekanntmachungen in der örtlichen Presse oder/oder auf der städtischen Homepage. Diese Genehmigung muss mindestens 6 Wochen vor dem Termin beantragt werden. Dabei entstehen Kosten auf Gebührenebene und alle weitere Kosten die durch Schäden entstehen können usw. Achtung hier zahlt keine Haftpflichtersicherung. Es sei denn es wurde extra eine dafür abgeschlossen. Allerdings sind diese meist recht teuer, wenn sie für einen Wald überhaupt genehmigt wird.

Als alternative kann ich vorschlagen eine batteriebetriebene Nebelmaschine zu verwenden. Allerdings würde ich hier auch das Ordnungsamt verstädigen damit man auf der sicheren Seite ist. 

 Was pädagogisch wertvoll oder sinnlos ist da scheiden ja die Geister. Im Grunde kommt es auf die Zielgruppe drauf an was sie verkraftet und was sie erwartet. Da muss jeder selbst für sich einen Mittelweg suchen und ich gebe zu der ist nicht einfach... ^^

 Trotzdem viel Spaß bei euerer Nachtwanderung.... Wobei mir einfällt ich sollte für dieses Jahr auch anfangen.... 

 

 




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