Verantwortung der Lagerleitung
von RatzenKatze (17.06.10 18:09:13)Meine Frage ist etwas allgemein: Inwieweit ist der Lagerleiter (also der Leiter, der von den anderen Leitern als "Chef" gewählt wurde), rechtlich belangbar, wenn etwas schief geht, zB wegen einer Fahrlässigkeit eines Teamers?
Zum Beispiel: Wir machen eine Stadtrallye und der Leiter einer Kleingruppe erlaubt seinen Kindern vorauszurennen. Ein Kind rennt vor ein Auto und muss ins Krankenhaus. Eltern zeigen uns an. Macht es einen Unterschied, ob der betreffende Leiter unter 18 ist?
Oder: Kinder machen einen vom gesamten Team aufgebauten Kletterparcour, der nicht ganz ungefährlich ist. Kind (stürzt zum Beispiel auf einer Bierbank ab und) verletzt sich am Kopf. Macht es einen Unterschied, ob die LL den Parcour gesehen hat und "abgesegnet" hat?
Also im Groben einfach: Ist die LL für das was ihre Teamer machen, mitverantwortlich? Kann die LL rechtlich belangt werden, wenn ihre Regeln zu lax sind und dann etwas passiert?
Danke fur eure Antworten!
Hallo Elena,
ich empfehle Dir das Buch "Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung für Jugendgruppenleiter: Ratgeber für Jugendorganisationen und Eltern; Richtig handeln, wenn was passiert ", da steht alles notwendige und sicher richtig drin.
Als erste Antwort: Wegen Fahrlässigkeit wird man immer belangt werden! Fahrlässigkeit und Vorsatz sind die einzigen zwei Punkte, wegen denen wir in der Kinder- und Jugendarbeit rechtlich belangt werden können.
Ansonsten findest Du in Aufsicht durch 16-jährige bei einer Freizeit (Vorschau) noch ausführliche Infos rund um unter 18-jährige Betreuer.
Zu der Frage, ob die Absegnung durch den Lagerleiter einen Unterschied macht: Nur wenn dieser eine nachweisbare und unabhängige Qualifikation dafür erworben hat. Wenn er also kein ausgebildeter Kletterparcour-Aufbauer/-Trainer (wie das auch immer heißen mag), so macht es keinen Unterschied.
Hallo Christian,
danke für deine Antwort! Mir geht es bei meiner Frage hauptsächlich darum, inwieweit die Lagerleitung (ohne besondere Qualifikation) für das Tun ihrer Leiter mitverantwortlich ist und wann sie automatisch Mitschuld trägt.
Elena
hmmm ... ich stelle dazu erstmal eine Rückfrage: Was zeichnet die Lagerleitung bei euch aus? Wie kommt man an den Job? Welche Vorkenntnisse bzw. Qualifikationen braucht man dafür?
Und ebenso dieselben Fragen über die Leiter ...
okaaaayy... LL sind bei uns zwei Personen über 18, die schon mehrmals als Leiter mitgefahren sind. Vor der ganzen Organisation des Lagers wird gefragt, wer Lust hätte, es zu machen bzw jmd wird vorgeschlagen, dann wird abgestimmt, wen die Leiter für geeignet halten. Leiter kann bei uns prinzipiell jeder ab 16 werden, meistens sind es alte Teilnehmer, oder Jugendliche, die so schon in der Gemeinde aktiv sind (wir fahren als Kirchenjugend). Einige Leiter haben eine Juleica, ist aber nicht Voraussetzung.
Aufgabe der LL ist die Organisation, die Kommunikation (sozusagen als die Stelle, wo alle Infos zusammenlaufen) und sie ist die Instanz, die kurzfristig Entscheidungen trifft (größere Sachen werden natürlich gemeinsam in der Leiterrunde entschieden) und die Aufgaben verteilt usw...
Allein von der juristischen Denke her (hatte Vorlesungen in Wirtschaftsrecht), wird es sehr wahrscheinlich auf das Verhältnis zwischen Teamer und Lagerleiter ankommen.
Ist der Lagerleiter "Einer unter Gleichen" wird er i.d.R. dafür nicht verantwortlich sein. Denn das Kind stand ja unter der Aufsicht des Teamers. Warum sollte die Verantwortung in diesem Fall vom Lagerleiter getragen werden? Seine "Spezial-Aufgabe" wäre in diesem Fall ja nur die Koordination des Teams.
Anders sieht es aus, wenn der Lagerleiter nicht nur Erfahrung hat, sondern der Teamer z.B. ein unerfahrener, schüchterner 15- oder 16-Jähriger ist. Dann könnte man zu dem Schluss kommen, dass ihm die Aufsicht über eine Anzahl Kinder bei nicht ungefährlichen Aktionen von der Lagerleitung nicht hätte anvertraut werden dürfen. Der Lagerleiter müsste sich möglicherweise vorwerfen lassen, dass er dem Teamer eine Verantwortung übergeben hat, die dessen Fähigkeit übersteigt (z.B. geistig, psychisch oder von der Erfahrung her).
Hallo Tim!
Das klingt ja interessant... im ersten Abschnitt stimm ich dir voll zu, wenn ich allerdings drüber nachdenk, trifft "Gleicher unter Gleichen" doch nicht so ganz zu, die Lagerleitung weist die Leiter ja doch an, irgendwas zu machen, stellt Regeln auf und man kann von ihr auch mal "was auf den Deckel bekommen". Die LL schickt Leiter zB auch ins Bett wenn sie vollkommen übermüdet sind - auch wenn sie keinen Bock dazu haben.
Zum zweiten Absatz muss ich sagen: das kann bei uns schon mal passieren! Dass wir 15-16jährige Leiter haben, die mit ihrer Aufgabe eigentlich überfordert sind... Eigentlich müsste die LL dann (nicht nur aus päd. sondern auch aus rechtlicher Sicht) dafür sorgen, dass diese nie allein mit einer Gruppe unterwegs sind.
Hallo Elena!
Die Rollen, Verantwortlichkeiten und Unterschiede zwischen LL und Teamern sind i.d.R. von Gruppe zu Gruppe und manchmal von Lager zu Lager unterschiedlich. Dabei gibt es unzählige Nuancen. Daher kann man keine generelle Aussage darüber treffen, inwieweit wer Verantwortung trägt. Darüber muss immer im Einzelfall (im schlimmsten Fall vor Gericht) entschieden werden.
Mit den zwei (möglicherweise zu extremen) Beispielen wollte ich aufzeigen, worauf es im Einzelfall ankommen kann. So etwas "mal eben" zu bewerten ist nicht möglich. Eine Frage kann man sich aber immer stellen: Hat die Lagerleitung etwas angewiesen, toleriert oder unterlassen, was man bei sorgfältiger Abwägung aller Umstände nicht hätte anweisen/tolerieren/unterlassen dürfen? Das können Dinge sein wie zu junge/unerfahrene/zu wenig vorbereitete/ausgebildete Teamer zu viel Verantwortung übertragen; die Teamer nicht auf Gefahren hinzuweisen, welche sie möglicherweise zu spät erkennen könnten (z.B. gefährliche Abhänge bei Wanderungen), etc.
Man sieht mal wieder: Sorgfältige Planung und Vorbereitung ist das A und O für jedes Lager!
Dass die LL überall eine andere Rolle spielt, war mir schon klar, ich hab das jetzt auch nur auf unser Lager bezogen ;-)
Allerdings frag ich mich schon, wie das mit den Leitern unter 16 ist, für die bekommen wir von den Eltern ja sogar eine unterschriebene Anmeldung - ist damit nicht die Aufsichtspflicht usw übertragen auf die LL?? Wenn die also irgend einen Mist bauen (sich betrinken, sich gegenseitig schwängern, was weiß ich), hat die LL dann die Aufsichtspflicht und muss zB Regeln aufstellen, diese überwachen, ermahnen, Konsequenzen ziehen (das bekannte Schema)?
Ich weiß, ich stell viel zu viele Fragen... ;-)
Die 4Bs muss die Lagerleitung sowohl gegenüber Kindern, als auch Mitbetreuern umsetzen - vor allem gegenüber jüngeren. Aber dies gilt genauso für die Betreuer: Jeder muss auch auf die anderen achten! Dabei gilt aber wie immer das Gesetz der pädagogischen Freiheit ...
ZITAT: Also im Groben einfach: Ist die LL für das was ihre Teamer machen, mitverantwortlich? Kann die LL rechtlich belangt werden, wenn ihre Regeln zu lax sind und dann etwas passiert?
Kannst Du mal ein Bsp. basteln, dann kann man versuchen zu sagen ob die LL mitverantwortlich gemacht wird...
Nehmen wir Verletzung der Aufsichtspflicht:
Ein paar Leiter haben in einiger Entfernung vom Lagerplatz (zB im nächsten Dorf) einen Programmpunkt vorbereitet. Die gesamte Gruppe (80 Kinder, 20 Leiter) gehen also dorthin, die drei Leiter sind auch für Hin- und Rückweg verantwortlich! Auf dem Rückweg bemerken wir, dass zwei Kinder weg sind. Polizei/Feuerwehr wird verständigt, die Kinder werden am Abend wiedergefunden. Nun folgt eine Anzeige der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Einfach mal angenommen, die Klage ist gerechtfertigt - werden die drei Leiter (alle 17 J) in die Verantwortung genommen oder die LL (über 18, war bei dem Ausflug dabei, aber im Grunde wie ein normaler Leiter) oder alle fünf? (Strafrechtlich)
Oder es ist Freizeit und es wird kein Leiter für die Beaufsichtigung der Kinder eingeteilt. Ein paar Kinder fangen an Holz zu hacken und verletzen sich. Wer ist hier verantwortlich? (v.a. zivilrechtlich)
Beide Fälle sind natürlich erfunden!
Ich denke, dass zumindest der/diejenige, der /die die Gesamtleitung hat, volljährig sein muss. Denn Minderjährige können meines Erachtens nicht die alleinige Verantwortung für andere übernehmen. Und die Gesamtleitung hat dann dafür zu sorgen, dass die Teamer entprechend geschult sind und das Wissen auch anwenden können (zB Verhalten im Straßenverkehr, Unfallverhütung, Gefahrenvermeidung, erste Hilfe und so weiter). Ich finde auch wichtig, dass die Eltern genau wissen, wer imTeam die Verantwortung hat, vor allem dann, wenn es alles Ehrenamtliche sind, denn sie vertrauen Euch ja ihre Kinder an. Vielleicht solltet ihr mal an einer Fortbildung zum Thema Aufsichtspflicht teilnehmen, sowas gibt es ja häufig zb von den Stadtjugendpfarrämtern oder Jugendbeauftragten Eurer Landeskirche. Dass es Programmzeiten gibt, in denen die Kinder ohne direkte Aufsicht sind, zB in Ruhezeiten könnte bei einem Vortreffen gegenüber den Eltern erwähnt werden, aber die Leitung muss trotzdem sicherstellen, dass die Kinder in der Zeit sicher sind, zB nicht auf die Straße rennen, das Gelände verlassen oder eben keine Gegenstände herumliegen, mit denen Kinder sich verletzen könne. (Wir haben zB den Kindern erlaubt, Taschenmesser mitzunehmen, aber diese wurden eingesammelt und nur ausgegeben, wenn esin Mitarbeiter dabei war.) Es reicht auch nicht, nur Regeln aufzustellen, das Team muss auch sicherstellen, dass diese eingehalten werden. Deshalb ist es sinnvoll, dass wenigstens einer der Leiter einen deutlichen Altersabstand zu den Teilnehmern hat...
Zum Bereich Aufsicht bei Ausflügen kann ich nur sagen, dass eine Gruppe von 80 Kindern und 20 Teamern viel zu unübersichtlich ist, da sich letzten Endes keiner mehr verantwortlich fühlst. Gibst Du jedem Teamer 4 Kinder "an die Hand" (oder immer zu zweit 8 Kinder) geht sicher keins verloren, da jedem klar ist, worauf er / sie achten muss. Gerade für sehr junge und unerfahrene Teamer muss die Leitung das im Blick haben, solche Gefahrenpunkte einschätzen können und sollte deshalb deutlich mehr Erfahrung haben.
Als Vorbereitung kann ich das Spiel "Das Camp" vom hess. Jugendring aus Wiesbaden sehr empfehlen, mit dem all möglichen Freizeitsituationen einfach durchspielen und sich sinnvolle Umgangsweisen überlegen kann. Dazu hat man dann nämlich im Ernstfall meist keine Zeit mehr...
ja ist richtig, unter 18jährige bekommen schon rein rechtlich keine volle verantwortung und wenn ich mich nicht täusche, dürften sie nicht mal alleine das objekt verlassen.
Hier mal ein Text mit der Überschrift: "Mindestalter von Betreuern..."
Viele Bewerbungen die ich bekomme, sind von Jugendlichen unter 18 Jahren. Diesen muss ich leider immer absagen bzw. auf einen Helferposten hinweisen. Ab wann kann man Betreuer sein?
Das Jugendschutzgesetz spricht hier eine sehr deutliche Sprache.
§1 Abs. 1 Nr.4 besagt: Erziehungsbeauftragt ist „jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.“
Im Klartext heißt das, dass Jugendliche unter 18 Jahren nicht erziehungsbeauftragt sein können. Sie dürfen zwar die Aufsicht über die Kinder, etwa den kleinen Bruder übernehmen, allerdings ist es ihnen nicht gestattet, die im Abschnitt Altersgrenzen für Kinder und Jugendliche laut Jugendschutzgesetz erläuterten Erlaubnisse zu erteilen.
Sehr viele Träger lassen Jugendliche ab 16 Jahren in voller Eigenverantwortung eine Gruppe übernehmen, allerdings sollten verantwortungsbewusste Träger, Vereine, Veranstalter oder wie auch immer davon Abstand nehmen. Neben dem oftmals zu geringem Altersunterschied kommt dazu, dass Jugendliche unter 18 Jahren noch nicht in dem geforderten Maße geschäftsfähig sind.
@ Andrea: Danke für deine Antwort. Meine Frage war aber nicht, ob das Verhalten der Leiter richtig war, sondern ob das Gericht in solchen Fällen die LL ODER die von der LL mit der Aufgabe betrauten Leiter in die Verantwortung nimmt.
@Nico: So in der Art habe ich mir das gedacht... Letztendlich wird das wohl für uns bedeuten, nur noch Gruppen mit mind. einer erwachsenen Person zu bilden (wurde bisher sowieso meistens gemacht, aber nicht explizit darauf geachtet). Ganz auf minderjährige Leiter werden wir nicht verzichten, da das bei uns einfach dazugehört und bei uns auch umsetzbar ist. Danke für deine Antwort!
hallo elena,
kein thema, gern geschehen. wenn noch fragen sind...
@ Elena: naja, das mit der Haftung ist natürlich wichtig, aber es ist doch viel sicherer, wenn man die Gefahrenquellen soweit wie möglich vorher ausschließt und sich als Team schon vorher Gedanken macht, wie man gewisse Dinge richtig und für die Teilnehmenden sicher machen kann. So war meine Antwort gedacht- Euch Tipps für die Absprachen im Team zu geben, damit gar nicht erst jemand- egal ob Leiter oder Mithelfer sich vor Gericht verantworten muss. LG Andrea
wenn du interessa an meinen schulungs und ferienlagerbegleitunterlagen für unsere betreuer hast... ich kann dir alles per pdf schicken.
gruss nico
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