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Diskussionsplatz - rechtliche Fragen

Aufsichtspflicht auf Veranstaltungen??

von MartHi (28.04.09 20:13:26)

Hi@all,

bei unserer kleinen Eisenbahn in der Berliner Wuhlheide haben wir zur Zeit eine kleine Diskussion. Ich hoffe hier ein paar Ansätze zur richtigen Verfahrensweise zu finden.

Zu den Rahmenbedingungen lässt sich sagen, dass alle Eltern für ihre Kinder einen Teilnehmervertrag unterschreiben müssen. Darin geregelt ist u.a. auch die Übertragung der Aufsichtspflicht an unsere Ehrenamtlichen. Weiterhin sind bei jeder Veranstaltung zwei Betreuer anwesend.

Nun zur Problemstellung: Bei jedem Tagesausflug, auch bei allen anderen Veranstaltungen neben dem Eisenbahnbetrieb, fordern wir von den Eltern zur Bestätigung der Teilnahme des Kindes an dieser Veranstaltung eine Teilnahmeerklärung ein. Diese soll zum Veranstaltungsbeginn abgegeben werden. Was jetzt aber, wenn das Kind diese nicht dabei hat. In dem Fall versuchen wir die Eltern telefonisch zu erreichen.

Es gibt bei uns nun verschiedene Meinungen darüber, wenn die Eltern nicht erreicht werden. Können wir das Kind dann nach Hause schicken? Sollen wir es nach Hause bringen (dann ist nur ein Betreuer bei der Gruppe)? Wie kann man einem solchen Konflikt vorbeugen? Wie ist es denn rechtlich ok?

Hoffe ihr könnt uns weiterhelfen! Vielen Dank schon mal im Voraus...

MfG Martin
Kommentar von mehlersoft (28.04.09 21:26:22)

Vorbeugen geht dabei ganz einfach: Die Anmeldung muss schon vor dem eigentlichen Termin abgegeben werden - inclusive der Einverständniserklärung. Denn bei jeder anderen Konstellation (Kind keine Erlaunis dabei und ihr schickt es nach Hause, Kind keine Erlaubnis dabei und ihr bringt es nach Hause, Kind keine Erlaubnis und ihr nehmt es mit) seit ihr immer in Grauzonen, bei denen es komplett von der Auslegung abhängt, was in eurem "Teilnehmervertrag" drinsteht und wie man dies interpretiert.

Die richtige Frage lautet aus meiner Sicht daher: Wie sollten wir das Anmeldeverfahren ändern, damit es "fest und sicher" wird?

Kommentar von SPEEDY (28.04.09 21:30:40)

mal eine kurze Nachfrage: passiert sowas häufig? wie alt sind denn die Kinder ? und was macht ihr bei euren Tagesausflügen?

 

 

Kommentar von MartHi (28.04.09 21:58:02)

es passiert schon ein paar mal, dass unsere Kinder die Teilnahmeerklärung vergessen. Bis jetzt hatten wir in diesen Fällen immer die Eltern telefonisch erreicht. Aber wir wollen jetzt auch das dann abgeklärt haben, wenn dieser Fall auftreten sollte.

 Die Altersstruktur beginnt bei 11 Jahren. Nach oben sind keine Grenzen gezogen. Auf den Tagesausflügen sind Programmpunkte drin, wie etwa Besichtigung von irgendwas, oder eine andere Stadt oder Eisenbahn besuchen.

Vielen Dank nochmal für die Antworten!!

Kommentar von cadderly (28.04.09 22:02:08)

Wie das genau rechtlich geregel ist, weis ich leider nur in Ansätzen, aber versicherungstechnisch sind die Regeln relativ eindeutig. Da die Eltern euch die Aufsicht über die Kinder im Teilnehmervertrag übertragen, sind die Kinder auf eurem Gelände versichert. Das gilt auch für etwaige Veranstaltungen. Eine zusätzliche Einverständniserklärung ist eigentlich nicht notwendig, aber sinnvoll, um abzusichern, das die Eltern mit den Angeboten der Veranstaltung einverstanden sind.

Bei Ausflügen ist eine Einverständniserklärung zwingent notwendig, da sonst die Kinder nicht versichert sind und die Betreuer voll haftbar werde. Zudem erlischt die Aufsichtspflicht und auch das Aufsichtsrecht der Betreuer mit verlassen des Geländes, es sei denn, es wird ihnen ausdrücklich von den Erziehungsberechtigten übertragen.

Der Weg zum Gelände und wieder nach Hause fällt wieder unter die Aufsichstpflicht der Eltern. Somit könnt ihr die Kinder durchaus nach Hause schicken. Erklärt ihnen aber, warum sie nicht mitkönnen und warum diese Einverständniserklärung so wichtig ist.

Wir haben gerade in den Ferien häufig Ausflüge. Die Regelung bei uns ist, wer keine Einverständniserklärung abgegeben hat, kommt nicht mit.  Wir treffen uns immer eine halbe Stunde vor Abmarsch, somit haben die Kinder Gelegenheit, nochmal nach Hause zu laufen und die Erklärung unterschreiben zu lassen. Anrufen halte ich für keine gute Lösung, da mündliche Absprachen nicht rechtlich bindend sind und somit die Kinder in einem Notfall auch nicht über den Träger versichert sind. Wir hatten schon Fälle, bei denen wir die Kinder nicht mitnahmen und die Eltern sich nachher empörten, wir hätten doch anrufen können. Die Erklärung mit der Versicherung hat sie aber immer überzeugen können. Ist auch einfacher nachzuvollziehen, als die strafrechtlichen Grundlagen. Bei den nächsten Ausflügen hatten wir dann auch die schriftliche Erklärung der Eltern (dafür haben die Kinder selbst gesorgt!).

Wir haben festgestellt, dass die Kinder sehr schnell herausbekommen haben, wie wichtig wir die Erklärungen nehmen, so dass sie selber daran denken, sie mitzubringen, oder mit ihren Eltern kommen, wenn sie vorher keine abgegeben haben, die können dann vor Ort unterschreiben. Klar hatten wir Anlaufschwierigkeiten, bis das System etabliert war, aber den Kindern sind die Ausflüge einfach zu wichtig, als dass sie wegen einer Unterschrift darauf verzichten zu wollen, und die Eltern bekommen das Gefühl, dass wir uns Gedanken um das Wohl ihrer Kinder machen.

Bisher sind wir mit diesem System sehr gut verfahren und haben auch positive Rückmeldungen von einigen Eltern bekommen. Mittlerweile kommen solche Fälle nur selten vor.

Kommentar von Maerlin (29.04.09 00:08:56)

Wie wäre es, einen Anmeldeschluss ein paar Tage vor dem Tagesausflug zu setzen? Und als Teilnahmebedingung gälte, das Kinder, die sich nicht rechtzeitig schriftlich anmelden, keinen ANspruch darauf haben, teilnehmen zu dürfen. So hättet Ihr etwas Zeit zwischen Anmeldung und Fahrt und kämt am Tag des Ausflugs nicht so in Stress.

Ansonsten würde ich mich Holgers Meinung anschließen.

Kommentar von cadderly (29.04.09 06:30:25)

Unsere Kids sind etwas jünger (ab 6 Jahre), da funktioniert ein früher Termin zur Abgabe nicht immer. Aber mit 11 Jahren sollten sie fit genug sein, an so etwas zu denken (ein Aushang kann dabei hilfreich sein). Wenn sie erst ein- oder zweimal nicht mit durften, wird sich das meiner Meinung nach schnell rumsprechen. Die Idee von Andreas find ich gut.
Kommentar von mehlersoft (29.04.09 12:17:01)

hmm ... lest ihr eigentlich auch die ersten Antworten? Genau die selbe Lösung habe ich schon ganz oben gleich geschrieben gehabt *schmunzel*
Kommentar von MartHi (17.06.09 10:07:48)

Hallo@All,

vielen Dank erst einmal für eure Beiträge. Sie haben uns doch einige Anstöße gegeben. Derzeit sind dabei uns intern tierisch mit diesem Thema auseinander zu setzen und da ist es schön mal andere Meinungen dazu zu bekommen.

 Danke!!

 MfG aus Berlin

Kommentar von Drachentraeger (23.12.09 20:29:21)

Guten Tag,

wenn Eltern Kinder zu Euch bringen, kann man unterstellen, dass diese an Eurem Programm teilnehmen sollen. Auch wenn dies nicht schriftlich vorliegt. Zumal vemutl. auch ein Teilnehmerbetragbezahltwurde / wird. Dass Ihr vorsichtshalber per Telefon nachfragt ist gut - und auch mündliche Absprachen sind rechtl. O K - nur die Beweissicherung manchmal schwierig. 

Ihr kümmert Euch veantwortlich um die Kinder. Rechtl. wäre es nur problematisch, wenn sich das Kind gegen den Willen der Eltern zu Euch käme - aber das versucht Ihr ja telefonisch abzuklären.

Das Kind einfach zurückzuschicken verbietet sich - denn die Eltern könnten ja weg sein - und das Kind ist dann ohne jede Aufsicht. Somit ist es deutlich besser bei Euch aufgehoben.

Besser ist natürlich alles im Vorfeld zu unternehmen - sihe Text von Christian Mehler.

Mfg

Jürgen

P.S. in keinem Land de Welt werden sovile gute Dinge verhindert - aus (angeblich) rechtlichen Bedenken oder wegen der Versicherung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




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