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Diskussionsplatz - rechtliche Fragen

Mindestalter für Begleiter auf Jugendfahrten

von opifex (18.02.08 12:07:38)

Hallo zusammen
Ich bin Schweizer, dort auch ausgebildet als Jugendleiter J+S Leiter 3 und Ausbilder.

Da ich in Deutschland wohne und hier auch Jugendlager (mit-)leite, folgende Frage:

Ich habe erfahren, dass Leiter bzw. Aufsichtspersonen auf einer Probenfahrt bei einer Einrichtung (konkret: Kinderchor der Oper Bonn, die städtischer Betrieb der Stadt Bonn ist) mindestens 21 Jahre alt sein sollen.

Diese Information ist mir neu.

Frage:
Handelt es sich um
- eine Ente?
- eine allgemeine gesetzliche Vorgabe?
- ein Missverständnis (z.B. indem lediglich das Mindestalter für die hauptverantwortl. Person 21 Jahre wäre)
- eine evtl. individuelle Regelung des Trägers (Stadt, ...)

Da ich bei der Orga massgeblich beteiligt bin, wäre ich um weiterführende Infos sehr dankbar.

LG
Nils
Kommentar von mehlersoft (18.02.08 15:15:31)

Das ist eine individuelle Regelung des Trägers.  Wenn man genügend Bewerbungen erwartet, kann man solche Regelungen aufstellen und durchsetzen. Andere Träger haben da weniger Glück und nehmen auch jüngere. Dies ist natürlich auch von den Aufgaben abhängig, die man von der/den jeweiligen Personen erwartet.




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