Noro & Co. zu Gast im Ferienlager
von fels298 (27.06.07 17:17:15)An dieser Stelle möchte ich einen Artikel aus dem letzten Jahr mit einem sehr brisantem Hintergrund hier veröffentlichen. Der Link dazu ist der hier http://reutershagen.de/ferien/hinweise/
Gleichzeitig bitte ich Euch, mir Eure Meinungen dazu zu schreiben. Ich hätte dazu auch noch mehrere Fragen an Euch, die sich auf diesen Artikel beziehen.:
- Sollte es in Deutschland verbindliche Normen für Ferienlager geben?
- Wie würdet Ihr reagieren, wenn Noro & Co. bei Euch im Ferienlager auftreten?
- Was ist, wenn Noro & Co. Euch treffen und Ihr vielleicht selbst ins Krankenhaus müßt?
- Wie würdet Ihr den Umgang mit den Eltern regeln?
- Wie geht Ihr in einem solchen Chaos mit den Kindern um, die nicht abgeholt werden?
- Gibt es bei Euch Notfallpläne in solchen Situationen?
Also erstmal gibt es auch in Deutschland verbindliche Gesetze für Ferienlager. Was die Küche, Reinigungspläne und deine eben angesprochenen Krankheiten geht, so findet man vieles davon im folgenden Beitrag: Gesetzliche Vorschriften für die Arbeit in der Küche (Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG)) (Vorschau)
zu 2, 3, 4: Gesundheitsamt informieren und mit diesem das weitere Vorgehen besprechen
zu 5: Muss man dann überhaupt zwingend aufgeben?
Zu 6 findet man auch Hinweise in dem obigen Artikel.
Hallo Christian,
einen Notfallplan im Verein gab es im letzten Jahr zumindest bei dem Verein nicht, wo ich mit dabei war. Das Problem traf wirklich die ganze Ferienanlage, und einige Kinder landeten auf der Intensivstation. Ich finde es als Mutter schon krass, wenn man als Elternteil nicht zu seinem Kind darf, da die Mitarbeiter der Ferienanlage ihnen den Zutritt verwehrten.
Das finde ich ziemlich übel ... selbst in unserem kleinen Verein haben wir bzw. ich als diesjährige (leider nur) Büroorganisation mir zumindest in Stichpunkten ausgearbeitet. Dass es sich dabei sogar um eine Ferienanlage handelt, beweist mir nur wie viele scharze oder auch halbschwarze Schafe es gibt.
Bei dem Zutritt verwehren denke ich, dass es davon abhängig ist mit welcher Begründung dies geschieht. Wenn diese Sperre vom Gesundheistamt, Amtsarzt oder einer ähnlichen Stelle verhängt wurde, ist dies verständlich und rechtens; wenn dies aber von dem Betreiber per Lust und Laune geschieht, dürfte dies meines wissen nach in Deutschland sogar rechtlich belangbar sein.
Gerne darfst du auf diese Seite verlinken.
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