Diskussionsplatz - organisatorische Fragen
Diskussionsplatz - rechtliche Fragen
Ich habe eine sehr allgemein gehaltene Frage. Ich möchte es vorerst vermeiden ins Detail zu gehen, natürlich auch dann im Rahmen der diskretion!
Also meine Frage:
Eine Kirchengemeinde führt jedes Jahr in den Sommerferien eine Kinderfreizeit durch, für die sie in ihrem Gemeindeblatt und im gemeindeübergreifenden Informationsheft des Kirchenkreises absolut öffentlich wirbt und als EINZIGE Bedingung lediglich eine Altersgruppe von 6 - 12 Jahren vorgibt.
Darf die Gemeinde Kinder, bzw. Eltern die ihre Kinder anmelden wollen, ablehnen, abgesehen von den vorgegebenen Bedingungen??? (oben genannt) Also anderen Gründen?
Ist dies grundsätzlich möglich? Wenn ja unter welchen Bedingungen?
Edit: BITTE DRINGEND UM ANTWORT. Die Sache ist weitaus verstrickter und problematischer als sie hier erscheint, denn sie geht weit über dies hier genannte Thema hinaus. Deshalb bitte ich euch brauche dringend eine Antwort, sonst geht hier noch was ganz arg "schief".
Gruß
Maik
Es ist so, dass jeder Veranstalter (obe Verein oder gewerblich (was sich ja auch überschneiden kann)) das Recht hat seine Teilnehmer selbst auszuwählen. Auch wenn man nur als Bedingung die Altersgruppe hat, kann man trotzdem Kinder ohne Probleme ablehnen. - Sei es aufgrund von "schlechten Erfahrungen" mit dem Kind oder auch einfach nur aufgrund der "Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Teilnehmern" - allerdings kann es auch schon bei banaleren Gründen anfangen: Z.B. Wenn aufgrund der Teilnahme dieses TN eine Verschärfung einer anderen Situation (sei es direkt oder auch nur indirekt mit den TN verbunden) zu erwarten bzw. abzusehen ist. Selbiges gilt für die Betreuer-Teilnehmer-Beziehung.
Solche und ähnliche Gründe kann man anführen, um Teilnehmer abzulehnen, auch wenn keine weiteren Bedingungen für die Teilnahme existieren, denn man übernimmt für alle Teilnehmer die "Fürsorgepflicht" - die halt nunmal auch soweit geht andere ausschließen zu müssen. Normalerweise sollte man als Veranstalter dann allerdings so fair sein, das ganze mit den betreffenden Personen zu besprechen, um die Beweggründe klar zu stellen. Natürlich wird dies nicht immer möglich sein und z.B. bei "schlechten Erfahrungen" mit den Eltern selten etwas nützen.
Rechtliche Schritte zum Einklagen in die Veranstaltung stehen den Eltern dann natürlich offen, ob man diesen Schritt jedoch geht ist fraglich, denn der Veranstalter wird sehr gut mit einer an die obigen Argumente angelehnten Argumentation Recht bekommen - und ob es dem Teilnehmer dann noch Spaß macht, ist die andere Frage?
Und wie immer gilt: Keine Rechtsberatung, sondern eben nur das, was mir bekannt ist ;-)
Ich denke auch, dass das grundsätzlich möglich ist.
Ihr trägt ja die Verantwortung über die ganze Lagerzeit; folglich könnt ihr entscheiden, ob ihr ein Kind nicht tragbar findet.
(und es gibt ja immer noch die Möglichkeit, dass das lager ausgebucht ist, und ein Kind auf die "Warteliste" kommt.) ;-)
Was wir schon bei Kindern, die uns vermutlich Schwierigkeiten machen könnten, gemacht haben:
- 3 Tage Testphase.
- Immer wieder mit den Eltern Rücksprache nehmen.
- ...
Bisher hatten wir damit noch nie Probleme.
Aber jetzt würde mich der Grund deiner Frage noch interessieren.
Das is eine sehr heikle angelegenheit, dass ich nur soviel sagen möchte: Am Kind liegt es definitiv nicht!!! Das Kind ist total unproblematisch!
Gruß
Maik
Ich kenne es aus dem Kirchenkreis in dem ich vorher war auch, dass Angebote zwar zunächst für den ganzen Kirchenkreis gemacht wurden und später nur die kids aus der eigenen Gemeinde mit konnten.
Finde dies zwar nicht gut, weil man es dann von vorn herein klar sagen könnte, aber jedem Veranstalter bleibt es selber überlassen welche Teilnehmer er mitnimmt, denn die Verantwortung liegt bei ihm!
Finde dies auch sehr wichtig, denn ich habe auch schon schlechte Erfahrungen damit gemacht trotz Bedenken Kinder mitzunehmen, die einem fast die ganze Freizeit gesprengt hätten.... Seit dem bin ich für so etwas auch sensibler geworden.
Bei Kirchlichen Veranstaltern kann auch noch die Zugehörigkeit zur Kirche Voraussetzung sein, was auch regelmäßig zu Diskussionen sorgt.
Ohne genaueres zu deinem Fall zu wissen, kann man sich jedoch keine konkrete Meinung bilden.
Gerne darfst du auf diese Seite verlinken.
Zur Verlinkung aus Beiträgen im Grik verwende den folgenden Code: [AL]2927[/AL] (weitere Informationen zu diesem Code und weitere Codes findest du in Youth and me vom 15.05.07 ab Seite 9). Für die Verlinkung von externen Seite benutze bitte die folgende Url: http://www.grik.de/a2927-Ablehnung-bei-Kinderfreizeit-Kirche.html
Diskussionsplatz - rechtliche Fragen
Ablehnung bei Kinderfreizeit von der Kirche
von Unbekannt (23.03.07 02:59:51)Ich habe eine sehr allgemein gehaltene Frage. Ich möchte es vorerst vermeiden ins Detail zu gehen, natürlich auch dann im Rahmen der diskretion!
Also meine Frage:
Eine Kirchengemeinde führt jedes Jahr in den Sommerferien eine Kinderfreizeit durch, für die sie in ihrem Gemeindeblatt und im gemeindeübergreifenden Informationsheft des Kirchenkreises absolut öffentlich wirbt und als EINZIGE Bedingung lediglich eine Altersgruppe von 6 - 12 Jahren vorgibt.
Darf die Gemeinde Kinder, bzw. Eltern die ihre Kinder anmelden wollen, ablehnen, abgesehen von den vorgegebenen Bedingungen??? (oben genannt) Also anderen Gründen?
Ist dies grundsätzlich möglich? Wenn ja unter welchen Bedingungen?
Edit: BITTE DRINGEND UM ANTWORT. Die Sache ist weitaus verstrickter und problematischer als sie hier erscheint, denn sie geht weit über dies hier genannte Thema hinaus. Deshalb bitte ich euch brauche dringend eine Antwort, sonst geht hier noch was ganz arg "schief".
Gruß
Maik
Kommentar von mehlersoft (23.03.07 06:25:00)
Es ist so, dass jeder Veranstalter (obe Verein oder gewerblich (was sich ja auch überschneiden kann)) das Recht hat seine Teilnehmer selbst auszuwählen. Auch wenn man nur als Bedingung die Altersgruppe hat, kann man trotzdem Kinder ohne Probleme ablehnen. - Sei es aufgrund von "schlechten Erfahrungen" mit dem Kind oder auch einfach nur aufgrund der "Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Teilnehmern" - allerdings kann es auch schon bei banaleren Gründen anfangen: Z.B. Wenn aufgrund der Teilnahme dieses TN eine Verschärfung einer anderen Situation (sei es direkt oder auch nur indirekt mit den TN verbunden) zu erwarten bzw. abzusehen ist. Selbiges gilt für die Betreuer-Teilnehmer-Beziehung.
Solche und ähnliche Gründe kann man anführen, um Teilnehmer abzulehnen, auch wenn keine weiteren Bedingungen für die Teilnahme existieren, denn man übernimmt für alle Teilnehmer die "Fürsorgepflicht" - die halt nunmal auch soweit geht andere ausschließen zu müssen. Normalerweise sollte man als Veranstalter dann allerdings so fair sein, das ganze mit den betreffenden Personen zu besprechen, um die Beweggründe klar zu stellen. Natürlich wird dies nicht immer möglich sein und z.B. bei "schlechten Erfahrungen" mit den Eltern selten etwas nützen.
Rechtliche Schritte zum Einklagen in die Veranstaltung stehen den Eltern dann natürlich offen, ob man diesen Schritt jedoch geht ist fraglich, denn der Veranstalter wird sehr gut mit einer an die obigen Argumente angelehnten Argumentation Recht bekommen - und ob es dem Teilnehmer dann noch Spaß macht, ist die andere Frage?
Und wie immer gilt: Keine Rechtsberatung, sondern eben nur das, was mir bekannt ist ;-)
Kommentar von rolimo (24.03.07 09:02:50)
Ich denke auch, dass das grundsätzlich möglich ist.
Ihr trägt ja die Verantwortung über die ganze Lagerzeit; folglich könnt ihr entscheiden, ob ihr ein Kind nicht tragbar findet.
(und es gibt ja immer noch die Möglichkeit, dass das lager ausgebucht ist, und ein Kind auf die "Warteliste" kommt.) ;-)
Was wir schon bei Kindern, die uns vermutlich Schwierigkeiten machen könnten, gemacht haben:
- 3 Tage Testphase.
- Immer wieder mit den Eltern Rücksprache nehmen.
- ...
Bisher hatten wir damit noch nie Probleme.
Aber jetzt würde mich der Grund deiner Frage noch interessieren.
Kommentar von Unbekannt (24.03.07 19:56:08)
Das is eine sehr heikle angelegenheit, dass ich nur soviel sagen möchte: Am Kind liegt es definitiv nicht!!! Das Kind ist total unproblematisch!
Gruß
Maik
Kommentar von Kleistermonster (25.03.07 11:48:04)
Ich kenne es aus dem Kirchenkreis in dem ich vorher war auch, dass Angebote zwar zunächst für den ganzen Kirchenkreis gemacht wurden und später nur die kids aus der eigenen Gemeinde mit konnten.
Finde dies zwar nicht gut, weil man es dann von vorn herein klar sagen könnte, aber jedem Veranstalter bleibt es selber überlassen welche Teilnehmer er mitnimmt, denn die Verantwortung liegt bei ihm!
Finde dies auch sehr wichtig, denn ich habe auch schon schlechte Erfahrungen damit gemacht trotz Bedenken Kinder mitzunehmen, die einem fast die ganze Freizeit gesprengt hätten.... Seit dem bin ich für so etwas auch sensibler geworden.
Bei Kirchlichen Veranstaltern kann auch noch die Zugehörigkeit zur Kirche Voraussetzung sein, was auch regelmäßig zu Diskussionen sorgt.
Ohne genaueres zu deinem Fall zu wissen, kann man sich jedoch keine konkrete Meinung bilden.
Gerne darfst du auf diese Seite verlinken.
Zur Verlinkung aus Beiträgen im Grik verwende den folgenden Code: [AL]2927[/AL] (weitere Informationen zu diesem Code und weitere Codes findest du in Youth and me vom 15.05.07 ab Seite 9). Für die Verlinkung von externen Seite benutze bitte die folgende Url: http://www.grik.de/a2927-Ablehnung-bei-Kinderfreizeit-Kirche.html

















