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Verantwortung

von Unbekannt (21.03.05 10:31:32)

Alle Antworten sind auf 0.1 GM begrenzt, weil diese Rubrik eine Sonderaktion ist und so vielen Betreuern wie mnöglich zugänglich gemacht werden soll innerhalb des grik's.

Wie wird man der Verantwortung gerecht, die man als Betreuer auf unseren Schultern lasstet?

Zitat aus der Mail:
Was ist, wenn was passiert? Wie kann man mit dieser grossen Verantwortung über Kinder und Material gegen über den Eltern, der Vermietern... nachkommen?

Danke an Roland für die Idee, habe die Sätze aus der Mail gleich übernommen, weil sie genau richtig sind wie ich finde *gg*

Und wie bei den anderen Themen bin ich gespannt auf eure Erfahrungen mit der Verantwortung.
Kommentar von Marv76 (21.03.05 13:28:16)

Meiner Meinung nach gibt es in diesem Zusammenhang zwei wichtige Punkte:

1. Informationen im Vorfeld
Gerade gegenüber den Eltern ist es wichtig, dass klar wird, was an Programm geplant ist. Je nach Art der Veranstaltung kann überlegt werden, wie diese Art der Information aussieht.
Für normale Gruppenstunden gibt es bei uns eine Art Fragebogen, in dem alle möglichen Aktivitäten, die im Rahmen einer normalen Gruppenstunde vorkommen können, aufgezählt sind. Die Eltern können dann entscheiden, was sie erlauben und was nicht. (Der Fragebogen geht unterschrieben an die Leiter zurück.) Im Zweifelsfall kann dann nochmal bei den Eltern nachgefragt werden, bevor z.B. ein Kind von einer geplanten Radtour daheim bleiben muss.
Für alles, was außerhalb der normalen Gruppenstunden läuft, gibt es bei uns immer schriftliche Anmeldungen, in denen auch beschrieben wird, was geplant ist.
Und vor dem Sommerzeltlager gibt es immer einen Info-Nachmittag mit Bildern usw. (der erstaunlich schlecht besucht wird).

Ich denke, diese Art von Information ist wichtig, um den Eltern ein klares Bild zu vermitteln, was mit den Kindern geschieht. Außerdem kann dann hinterher keiner kommen und behaupten, von nichts gewusst zu haben, falls ja mal was passieren sollte.

2. ein Schaden ist eingetreten
Natürlich kann es immer mal vorkommen, dass doch was passiert, sei es, dass sich jemand verletzt, oder dass ein Sachschaden (egal ob am Eigentum von Teilnehmern oder z.B. in den Räumlichkeiten) eintritt.
Hier ist es meiner Meinung nach ist es wichtig, die Sache offen anzugehen und den Schaden bei den Betroffenen zu melden. Auch sollte sich der Leiter darum kümmern, dass es bei einem Sachschaden zu einer Entschädigung kommt (ggf. zwischen den Parteien vermitteln, wenn z.B. ein Kind Eigentum eines anderen beschädigt hat - wozu gibt es schließlich Versicherungen). Die meisten Geschädigten reagieren positiv und verständnisvoll, wenn ihr offen damit umgeht und den Schaden von euch aus meldet. Es gleich zu melden ist auf jeden Fall besser als das ganze zu vertuschen und drauf zu hoffen, dass es keiner merkt.
Kommentar von markus.koelling (24.03.05 08:31:12)

Das ist meiner Meinung nach eine sehr wichtige Frage, die man sich vor jeder Maßnahme, die man durchführt stellen sollte. Dabei beachte ich immer folgende Aspekte vor, während und nach der Freizeitmaßnahme mit Kindern und Jugendlichen.

Als Betreuer einer Freizeit bekomme ich von den Eltern und dem Leiter die Aufsichtspflicht für die Zeit der Freizeit übertragen. Daher liegt es jetzt an mir gelegen, wie ich diese Aufsichtspflicht erfüllen kann. Ziel der Aufsichtspflicht ist es, einen Schaden von den Kindern und Jugendlichen abzuwenden oder einen Schaden gegenüber Dritten zu verhindern. Um jetzt der übertragenen Aufsichtspflicht genüge zu tun sollte jeder Betreuer folgende Punkte beachten:

1. Gefahrenquellen vermeiden und beseitigen
2. Belehrung und Ermahnung der Teilnehmer über mögliche Gefahren
3. Verbote aussprechen
4. Überwachung der Teilnehmer
5. Eingreifen, um Schaden zu vermeiden

In jeder Freizeit passiert irgendetwas. Es ist dann wichtig den Vorfall nicht zu vertuschen, sondern ihn sofort weiterzumelden, z.B. an den Leiter. Gemeinsam können dann die weiteren Schritte überlegt werden, wie man vorgeht. Wichtig ist auch, dass wenn ein Kind oder Jugendlicher sich verletzt hat und ein Arztbesuch notwendig ist, die Eltern informiert werden. Und wenn du die oben genannten Punkte beachtet hast dann bist du auch deiner Verantwortung voll und ganz gerecht geworden.
Kommentar von rolimo (27.03.05 11:21:24)

Neben all diesen Massnahmen und Vorkehrungen, die man treffen kann, besteht ja immer die Gefahr, dass etwas passiert.

Also, wenn ihr mit den Kindern schlittenfahren geht, kann es ja immer passieren, dass ein Kind ein kurze Zeit unbeaufsichtig ist und ein Unfall oder so passiert.
Denkt ihr während oder vor der Gruppenstunde oder Lager daran, oder könnt ihr soche Gedanken, an was alles passieren könnte einfach wegstecken?
Kommentar von Unbekannt (27.03.05 12:55:37)
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Hmm...eigentlich schon, sonst wird man doch paranoid *gg*

Selbst beim Muschelsammeln am Strand kann theoretisch was passieren. Aber wenn man sich an die Aufsichtspflicht hält ist ja alles okay. Und es ist nicht ganz einfach die Aufsichtspflichtzu verletzten wenn man etwas nachdenkt. Unbeaufsichtigt heißt ja nicht gleich das man gegen die Aufsichtspflicht verstößt.

Ein Krankenhausbesuch pro Freizeit gehört meistens dazu bei uns. Ist sehr schade, lässt sich aber wirklich nicht vermeiden.
Kommentar von missliberty82 (31.03.05 09:49:32)

Ich halte es vor allen Dingen für wichtig, den Eltern mitzuteilen, dass die Kinder u.U. auch mal auf eigen Faust unterwegs sind, z.B. bei einer Stadtralleye o.Ä. Das muss bei uns auf der Anmeldung gesondert bestätigt werden, ebenso, dass die Kinder auf Kosten der Eltern zurückgeschickt werden, wenn sie sich grobe Verstöße leisten. Auch müssen die Eltern uns im Vorfeld genehmigen, die Kinder im Falle eines Unfalles ins Krankenhaus oder zum Arzt zu bringen und sie dann zu informieren. Ich glaube, wenn man in der Anmeldung alle wichtigen Punkte erwähnt, kann einem niemand mehr vorwerfen, seiner Verantwortung nicht gerecht geworden zu sein.
Kommentar von Marv76 (31.03.05 10:04:29)

Was auch wichtig ist, ist den Eltern klar zu machen, das man als Veranstalter einer Freizeit auch auf Informationen von den Eltern angewiesen ist, wenn man die Verantwortung für die Kinder übernehmen soll. Das fängt bei Sachen wie Nichtschwimmer, Allergien usw. an. Wenn die Leiter darüber Bescheid wissen, können sie auch verantwortungsvoll mit den Kindern umgehen und Rücksicht darauf nehmen. Wir hatten z.B. mal einen Teilnehmer mit Blasenproblemen, der dann nachts geweckt und aufs Klo geschickt werden musste. Da das Problem im Vorfeld bekannt war, war das ganze auch kein Problem. Prblematisch wäre es vermutlich dagegen geworden, wenn niemand was davon gewusst hätte und der Betreffende dann früh in einem nassen Schlafsack aufgewacht wäre.
Aufgrund von mangelnden Informationen durch Eltern hatten wir vor ein paar Jahren mal Probleme mit Kopfläusen (das Problem war vorher in der Schule bekannt geworden und die Eltern waren darüber informiert). Und bei zwei Teilnehmern sind wir uns sicher, dass die Kopfläuse bereits vor der Freizeit so massiv vorhanden gewesen sein müssen, dass man es eigentlich merken hätte müssen (und die Kinder noch vor der Freizeit behandeln können anstatt sie einfach mitzuschicken).
Kommentar von Gerard (01.04.05 08:12:38)

Wie sieht es aus wenn ihr mit euren Kindern ins Ausland fahrt?
Wir brauchen bei uns in Luxemburg eine spezielle Genehmigung um die Kinder mit ins Ausland nehmen zu dürfen. Diese ist nur für die Dauer des Lagers / der Freizeit gültig. Das Formular für die Genehmigung ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Polizei erhältlich. Es muss von den Eltern ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Richtigkeit der Angaben muss vom Bürgermeister des Wohnortes des Kindes bzw. von der Polizei durch Stempel und Unterschrift bestätigt werden.
Kommentar von Unbekannt (04.04.05 17:26:55)
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In Deutschland brauchen wir soetwas defintiv nicht. Zumindest nicht solange das Ganze in der EU bleibt. Außerhalb der EU weiß ich es nicht, aber ich denke auch da reicht eine Unterschrift der Eltern und ein Pass.



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