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Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung für Jugendgruppenleiter
von mehlersoft (07.03.05 10:50:49)"Unsere Rechtsordnung sieht eine unüberschaubare Menge von Möglichkeiten vor, sich derart gegen sie zu versündigen, dass eine zuständige Behörde als Sanktion eine Strafe oder in Fällen geringerer Bedeutung ein Bußgeld zu fordern."
Wann ver...
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