Diskussionsplatz - rechtliche Fragen
Ich, 15 Jahr alt, werde nächste Woche mit einer 6. Klasse zum Kegeln gehen.
Die Unterschriften der Eltern sind bereits eingesammelt.
Nun stellt sich uns aber die Frage ob wir mit 12 Jährigen Nachmittags in eine Sportgaststätte gehen dürfen.
Hat jemand damit Erfahrungen?
Um mal das bei zu steuern, was ich noch von meinem Gruppenleiter-Kurs weiß: Nein, da dort auch alkoholische Artikel verkauft werden (hatten das ganze damals an dem Beispiel einer Eisdiele, die auch Eis mit Alkohol verkauft hatte).
Ich nehme mal an, dass sich das bis heute nicht wirklich geändert haben könnte.
Nur mal so aus reinem Interresse, wie kommt man dazu mit einer Schulklasse etwas zu machen? Ich meine für sowas ist doch der Lehrer zuständig oder?
Also wenn das eine Jugendgruppe von Sport, Gruppenstunde, usw. währe, währs ja klar.
Versteh mich nicht falsch, ich finds ja gut, aber hab halt noch nie gehört das jemand von auswärts etwas mit einer kompletten Schulklasse unternimmt.
Soweit ich das überblicken kann, geht das schon klar. Alkohol wird doch auch am Kiosk um die Ecke ausgegeben.
Morgen schreibe ich genauere Informationen auf und schlag mal in meinem schlauen Buch nach. Will jetzt ins Bett *gg*
Ich würde die Kelgelbahnbesitzer mal anfragen. Denn am Nachmittag kommt man teilweise auch shcon als jüngere rein.
Guten Morgen zusammen,
also ich habs hier schwarz auf weiss:
Gaststätten dürfen in Begleitung eines Betreuers (volljährig!) bis 24 Uhr in Gaststätten bleiben.
Hier greift das Jugendschutzgesetz.
So, ich muss deinem "Schwarz-Auf-Weiss" widersprechen. Wie man auch unter Flyer zum Jugenschutzgesetz auf Seite 2 (bzw. allgemein unter Jugenschutzgesetzt) sieht, dürfen Kinder unter 16 Jahren nicht ohne erziehungsbeauftragte Person in eine Gaststätte. Die Definition von erziehungsbeauftragte fängt schon an mit: "Erziehungsbeauftragte kann jede volljährige Person...."
und noch was: Ich wusste gar nicht, dass Gaststätten in Gaststätten nur bis 24 Uhr bleiben dürfen (wo gehen die danach hin?) *g*
Ja stimmt du hast recht, man muss natürlich volljähig sein damit das Ganze greift!
Sorry, hatte das bei dem vielen Text überlesen.
Also... wenn ich dich wäre, würde ich die Kegelbahnbesitzer anrufen und dich genau erkundigen. Ansonsten suche dir noch eine volljährige Person, die mitkommt.
Also ich war auch jahrelang MENTOR einer klasse.
Das ist eine Einrichtung meiner schule: Es betreuen immer 2 Schüler (Klasse 9 aufwärts) die neuen 5er. Sie helfen der Klasse beim eingewöhnen an der neuen Schule und verantstalten Parties, damit sich die Kinder untereinander besser kennenlernen.
Ist eine gute Sache.
Auch ich war mit den Kids kegeln nachdem alles mit Eltern und Kegelbahnbetreiber abgesprochen war.
An sich ists aber besser, was mit allen zusammen zu machen. Beim Kegeln können ja maximal 10 Kinder an einer Bahn sein.
Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit
(JÖSchG) vom 25. Februar 1985
§3 Aufenthalt in Gaststätten
§3
(1) De rAufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter sechszehn Jahren nur gestattet werden, wenn ein Erziehungsberechtiger sie begleitet. Dies gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche
1. an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen,
2. sich auf Reisen befinden oder
3. eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.
Naja also die Frage wäre wahrscheinlich erst mal ob man die Kegelbahn als Gaststätte einstufen muss. Der Schwerpunkt liegt hier doch eher auf Sportanlage!?
Wenn sich die Kegelbahn in einem separaten Raum befindet in dem zur gleichen Zeit kein Gaststättenbetrieb stattfindet wäre ja der §3 nicht zutreffend.
Allerdings gibt es für bestimmte Sportanlagen (u.a. Kegelbahnen) aus Versicherungsgründen evtl. Auflagen, z.B. dass mind. eine Person über 16 (manchmal auch 18) dabei sein muss.
Am Besten sowas immer vorher mit dem Betreiber absprechen!
Gerne darfst du auf diese Seite verlinken.
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Mit Minderjährigen in Gaststätte?
von Unbekannt (14.02.05 21:20:55)Ich, 15 Jahr alt, werde nächste Woche mit einer 6. Klasse zum Kegeln gehen.
Die Unterschriften der Eltern sind bereits eingesammelt.
Nun stellt sich uns aber die Frage ob wir mit 12 Jährigen Nachmittags in eine Sportgaststätte gehen dürfen.
Hat jemand damit Erfahrungen?
Kommentar von mehlersoft (14.02.05 22:23:15)
Um mal das bei zu steuern, was ich noch von meinem Gruppenleiter-Kurs weiß: Nein, da dort auch alkoholische Artikel verkauft werden (hatten das ganze damals an dem Beispiel einer Eisdiele, die auch Eis mit Alkohol verkauft hatte).
Ich nehme mal an, dass sich das bis heute nicht wirklich geändert haben könnte.
Kommentar von Locke (14.02.05 22:45:54)
Nur mal so aus reinem Interresse, wie kommt man dazu mit einer Schulklasse etwas zu machen? Ich meine für sowas ist doch der Lehrer zuständig oder?
Also wenn das eine Jugendgruppe von Sport, Gruppenstunde, usw. währe, währs ja klar.
Versteh mich nicht falsch, ich finds ja gut, aber hab halt noch nie gehört das jemand von auswärts etwas mit einer kompletten Schulklasse unternimmt.
Kommentar von Unbekannt (14.02.05 22:51:53)
Soweit ich das überblicken kann, geht das schon klar. Alkohol wird doch auch am Kiosk um die Ecke ausgegeben.
Morgen schreibe ich genauere Informationen auf und schlag mal in meinem schlauen Buch nach. Will jetzt ins Bett *gg*
Kommentar von rolimo (14.02.05 22:52:09)
Ich würde die Kelgelbahnbesitzer mal anfragen. Denn am Nachmittag kommt man teilweise auch shcon als jüngere rein.
Kommentar von Unbekannt (15.02.05 09:37:52)
Guten Morgen zusammen,
also ich habs hier schwarz auf weiss:
Gaststätten dürfen in Begleitung eines Betreuers (volljährig!) bis 24 Uhr in Gaststätten bleiben.
Hier greift das Jugendschutzgesetz.
Kommentar von mehlersoft (15.02.05 09:54:23)
So, ich muss deinem "Schwarz-Auf-Weiss" widersprechen. Wie man auch unter Flyer zum Jugenschutzgesetz auf Seite 2 (bzw. allgemein unter Jugenschutzgesetzt) sieht, dürfen Kinder unter 16 Jahren nicht ohne erziehungsbeauftragte Person in eine Gaststätte. Die Definition von erziehungsbeauftragte fängt schon an mit: "Erziehungsbeauftragte kann jede volljährige Person...."
und noch was: Ich wusste gar nicht, dass Gaststätten in Gaststätten nur bis 24 Uhr bleiben dürfen (wo gehen die danach hin?) *g*
Kommentar von Unbekannt (15.02.05 10:06:36)
Ja stimmt du hast recht, man muss natürlich volljähig sein damit das Ganze greift!
Sorry, hatte das bei dem vielen Text überlesen.
Kommentar von rolimo (15.02.05 10:09:12)
Also... wenn ich dich wäre, würde ich die Kegelbahnbesitzer anrufen und dich genau erkundigen. Ansonsten suche dir noch eine volljährige Person, die mitkommt.
Kommentar von Salatfee (16.02.05 15:35:45)
Also ich war auch jahrelang MENTOR einer klasse.
Das ist eine Einrichtung meiner schule: Es betreuen immer 2 Schüler (Klasse 9 aufwärts) die neuen 5er. Sie helfen der Klasse beim eingewöhnen an der neuen Schule und verantstalten Parties, damit sich die Kinder untereinander besser kennenlernen.
Ist eine gute Sache.
Auch ich war mit den Kids kegeln nachdem alles mit Eltern und Kegelbahnbetreiber abgesprochen war.
An sich ists aber besser, was mit allen zusammen zu machen. Beim Kegeln können ja maximal 10 Kinder an einer Bahn sein.
Kommentar von crashit (22.04.05 12:46:01)
Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit
(JÖSchG) vom 25. Februar 1985
§3 Aufenthalt in Gaststätten
§3
(1) De rAufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter sechszehn Jahren nur gestattet werden, wenn ein Erziehungsberechtiger sie begleitet. Dies gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche
1. an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen,
2. sich auf Reisen befinden oder
3. eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.
Kommentar von Firewolf (09.06.05 14:23:14)
Naja also die Frage wäre wahrscheinlich erst mal ob man die Kegelbahn als Gaststätte einstufen muss. Der Schwerpunkt liegt hier doch eher auf Sportanlage!?
Wenn sich die Kegelbahn in einem separaten Raum befindet in dem zur gleichen Zeit kein Gaststättenbetrieb stattfindet wäre ja der §3 nicht zutreffend.
Allerdings gibt es für bestimmte Sportanlagen (u.a. Kegelbahnen) aus Versicherungsgründen evtl. Auflagen, z.B. dass mind. eine Person über 16 (manchmal auch 18) dabei sein muss.
Am Besten sowas immer vorher mit dem Betreiber absprechen!
Gerne darfst du auf diese Seite verlinken.
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