Fotos
von rolimo (09.01.05 11:03:04)Wenn du eine spannende Gruppenstunde machst oder ein cooles Lager hinter dir hast, sicherlich halten viele von euch die Erinnerungenan den Anlass mit ein Fotokamera fest und später werden sie auf dem weltweiten Netz veröffentlicht, oder?
Dazu habe ich eine Frage:
Kannst du mir sagen, wie es rechtlich aussieht? Darf ich ein Foto einfach auf dem Netz veröffentlichen? Bräuchte ich die Einwilligung der Eltern der Kids? Wie sieht das in der Schweiz, Deutschland,.. aus?
Deutschland:
Also erstmal ist es prinzipiell so, dass man von den Menschen (außer bei Menschenansammlungen) eine Einwilligung brauch, um die Bilder in irgendweiner Form veröffentlichen zu dürfen. Im Normalfall ist diese nicht vorhanden, die Vereine veröffentlichen die Bilder und reden sich mit einem Passus der Art "Wenn jemand sich auf einem Bild entdeckt und hier nicht veröffentlich werden möchte .... wird das Bild entfernt."
Aber vielleicht ist das eine Sache, die man auch schon gleich in die Teilnahmebedingungen aufnehmen sollte.
Ich mache sowas in der Art momentan für 2 Vereine und da ist es inzwischen allgemein bekannt und akzeptiert dass die Fotos u.a. im Internet veröffentlicht werden.
Wenn z.B. bei der Pokalfeier einer Meisterschaft (an der alle örtlichen Vereine, Stammtische etc. teilnehmen können) jeweils die Übergabe von Pokalen / Urkunden explicit fotografiert wird und derjenige sich nicht gegenteilig äußert kann man ein "stillschweigendes Einverständnis" voraussetzen.
Anders sieht es rechtlich wohl aus wenn z.B. bei einem Fest einzelne Gäste (nicht eine ganze Gruppe von z.B. 5 Tischen) abgelichtet werden. Wer sich hier absichern will muss sich mündlich oder schriftlich (empfehlenswert) eine Erlaubnis geben lassen. In der Praxis gab es bei uns hier allerdings noch nie Probleme! (Ich mache das jetzt schon seit 4 Jahren)
Um das Thema wieder etwas aufzuwärmen:
für unsere Arbeit ist es so wie Christian gesagt hat. Du brauchst in der Teilnahmebedingungen einen Paragraphen in dem steht das alle Fotos der Betreuer im Katalog oder im Netz verwendet werden dürfen.
Wir können uns nichts anderes leisten, unser Katalog wird inzwischen in einer vierstelligen Auflage gedruckt und verteilt. Wir haben Plakate in Einkaufszentren im ganzen Rhein-Neckar-Kreis und würden wir da Probleme mit den Fotos haben, gäbs richtig Ärger.
Sobald man die Fotos für mehr als eine Vereinshomepage oder das Ortsblatt braucht würde ich mich auf jeden Fall absichern.
Mit den Fotos ist es wie immer im rechtlichen Bereich, es kommt darauf an
... meist sind alle - besonders die Eltern - sehr stolz auf dem Foto zu sein
... peinliche Fotos weglassen
... Gruppenfotos - 7 und mehr - kaum Probleme - da kein Einzelbild
... ein Hinweis in den Teilnahmebedingungen kann nicht schaden, aber Juristen
sprechen da von einer unerwarteten Nebenverabredung
... bei einer kommerziellen Nutzung (Katalog, Werbezeitschrift,...) sollte man
sich absichern - denn man könnte das einstampfen der Druckerzeugnisse
einklagen - was man oft mit Bargeld abwenden kann.
... und wenn wir uns immer vollkommen rechtlich absichern - verdienen die
juristen und eine Menge Spaß bleibt auf der Strecke - bei meinen
Internetseiten sichere ich nichts ab - klau aber auch keine Grafiken etc.
... und natürlich fotografieren wir - die Kinder nicht, wenn die Eltern es
nicht wollen
Nach meinem Wissensstand sind Gruppenfotos mit mehr als 4 Personen kein Problem. Bei weniger als 4 zu erkennenden Personen muss das Einverständnis holen.
Hinweis: Ich bin kein Jurist! Dies ist nur mein Kenntnisstand.
Gruß
Maik
Eine ebenso informative wie auch witzig gemachte Seite zum Bild- und Urheberrecht findet man hier.
Achtung: bei Aufruf der Seite unbedingt Zeit mitbringen...
Wir haben folgenden Passus in den Anmeldungen zu den Sommerferienprogrammen:
Wir sind damit einverstanden, das Bilder von unserem Kind zu Dokumentationmszwecken (Internetseite, Zeitung, Dokumentation) verwendet werden. Und irgendwo, am Anfang steht: "Bittte Nichtzutreffende streichen" Es hat noch niemand diesen Passus ausgestrichen.
Ich bin bei den Pfadfindern Gruppenleiter und Stammesfotograf.
Bei uns ist es so, dass nur Kinder, die bei uns angemeldet sind, mit auf eine Freizeit dürfen. Und bei der Anmeldung im Verband der Christlichen Pfadfinder (VCP) unterschreibt man gleich mit, dass fotos gemacht werden dürfen, und sowas.
Natürlich stell ich keine peinlichen (o.ä.) fotos ins netz!!!
Es gibt dazu auch ein Gesetz, und zwar das KUG (KunstUrheberGesetz), die §§ 22-23 sind dazu relevant, einfach mal googeln... habe beim Bundesministerium für Justiz auch eine konkrete Frage zu der Veröffentlichung auf der eigenen Homepage gestellt, sobald ich eine (erkenntnisreiche) Antwort bekommen habe stelle ich diese hier rein!
Gerne darfst du auf diese Seite verlinken.
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